Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage und Verwaltung ihrer Geldanlagen zu beachten. Vorrang hat dabei die Sicherheit der Geldanlagen. Außerdem müssen die Sozialversicherungsträger über ausreichend Geld verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht in diesem Bereich. Es prüft jährlich die Geldanlagen aller seiner Aufsicht unterliegenden (bundesunmittelbaren) Sozialversicherungsträger. Die ausgewerteten Daten geben dabei einen Überblick über das Anlagevolumen und das Anlageverhalten der jeweiligen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger.
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08. September 2023
Sehr geehrte Damen und Herren, Sozialversicherungsträger (SVT) können gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 6 SGB IV in Forderungen investieren, für die eine sichere Hypothek, Grund- oder Rentenschuld an einem Grunds
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22. Juni 2023
An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger Nachrichtlich Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 2 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit Referat 217 5
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10. April 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom 7. Mai 2021 haben Sie den „Gemeinsamen Leitfaden der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Anlage in Investmentvermögen zur Förderung der
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31. Januar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, durch das 8. SGB IV-ÄndG sind zum 1. Januar 2023 die Vorschriften für die Geldanlage von Sozialversicherungsträgern geändert worden. Ferner sind gleichzeitig Änderungen
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10. Januar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren, die Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung regelt die Grundsätze zum Aufbau des Deckungskapitals zur Finanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen nach §
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12. Juni 2023
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 2 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit Referat 217 53107 Bonn Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft Referat 72
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05. Dezember 2022
Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Rundschreiben vom zuletzt 18. September 2019 hatten wir Sie auf das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. August 2019 und die „Empfehlung
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07. März 2022
Sehr geehrte Damen und Herren, der russische Angriff auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Geldanlage der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Die Sanktionen der westlichen L
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31. Oktober 2008
Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass keine Auszahlungen auf Konten bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a o
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