Alle Sozialversicherungszweige - Verwaltung und Selbstverwaltung

Alle Sozialversicherungszweige - Verwaltung und Selbstverwaltung

Die Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berät die Sozialversicherungsträger in sämtlichen Verwaltungsangelegenheiten – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – und führt die Aufsicht über dieses Gebiet. Des Weiteren stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Einhaltung des Rechts bei Beschaffungen und Vergaben der Träger sicher.
In Selbstverwaltungsangelegenheiten prüft das BAS beispielsweise Größe, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Verwaltungsräte und Vertreterversammlungen der Sozialversicherungsträger.

Themen auf einen Blick

Ein Briefumschlag wird an die Empfängerin übergeben.

Rundschreiben

Hier finden Sie Rundschreiben, die allgemeine Angelegenheiten der Sozialversicherung betreffen.

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Geschäftsleute diskutieren über ein Dokument.

Selbst­verwaltung

Die Sozialversicherungsträger erfüllen Ihre Aufgaben unter staatlicher Aufsicht nach dem Prinzip der demokratischen Selbstverwaltung und Selbstverantwortung.

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Ein Beschäftigter stempelt "Vergabe" auf ein weißes Blatt.

Vergabe­recht

Wie ist die Beschaffung bei bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern geregelt? Hier finden Sie Informationen zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

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Ein großes Paragraphenzeichen steht an einer Wand.

Voll­streckung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung bestellt Beschäftigte der Krankenkassen und Krankenkassenverbände als Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsbeamte.

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eine Wand voll von Schubladen; eine Schublade mit Akten ist geöffnet

Weitere Themen

Hier finden Sie Informationen zu Repräsentations- und Bewirtungsrichtlinien, zum Einsatz externer Berater sowie zu Mietvertragsangelegenheiten.

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