Zahlungen aufgrund § 18 Abs. 3 AsylbLG
Hierzu sind in Abstimmung mit dem BMAS Verfahrensbestimmungen festgelegt worden, die Sie hier (PDF / 196 KB) abrufen können.
Die Erstattungsansprüche der Leistungsträger eines Bundeslandes sind vom jeweiligen Bundesland gegenüber dem BAS in einer Summe zu festgelegten Terminen geltend zu machen. Näheres ist den vorgenannten Verfahrensbestimmungen zu entnehmen.