Über den Digitalausschuss
Die Digitalisierung lässt sich keine einzelnen Fachdisziplin zuordnen. Somit können auch die Diskussionen zu digitalen Vorhaben nicht aus einer Fachperspektive allein beurteilt werden. Um die Rechtmäßigkeit von digitalen Anwendungen zu beurteilen, müssen regelmäßig leistungsrechtliche, datenschutzrechtliche, sicherheitstechnische sowie verwaltungsökonomische Fragen beantwortet werden. Dieser Querschnitt der Digitalisierung spiegelt sich im Aufbau des Digitalausschusses wider.
Der Digitalaussschuss ist ein abteilungsübergreifendes Beratungs- und Koordinationsgremium. Die beteiligten Stellen im BAS vertreten die jeweiligen fachlichen Perspektiven ihrer Abteilungen. Als Beratungs- und Koordinationsgremium hat der Digitalausschuss keine operative Verantwortung, koordiniert aber die Aufgabenwahrnehmungen durch die jeweiligen Stellen im Haus in Angelegenheiten der Digitalisierung.
Die Mitglieder des Digitalausschusses treffen sich in der Regel alle zwei Wochen, um Anfragen von Sozialversicherungsträgern zu beraten und sich zu konkreten Themen der Digitalisierung auszutauschen. Einige der Themen und Diskussionspunkte sind auf dieser Seite zusammengefasst. Hiermit wollen wir einerseits zu einigen Problemfeldern klar Stellung beziehen und andererseits allen Trägern der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung die Spannbreite der diskutierten digitalen Anwendungsmöglichkeiten aufzeigen.
Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Arbeit des Digitalausschusses in Zahlen:
Berichtsjahr | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 |
Anzahl der Sitzungen des Digitalausschusses | 27 | 26 | 28 | 24 | 24 | 25 |
Sitzungen mit Vertretern der SV-Täger | 9 | 15 | 10 | 8 | 9 | 0 |
Anzahl Anfragen an den Digitalausschuss | 34 | 37 | 63 | 56 | 28 | 17 |