Wussten Sie eigentlich,
dass 73 Millionen Menschen in der
gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind?

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Rund 90 Prozent der Bevölkerung ist in ihr versichert.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen und berät diese in Fragen rund um Haushalt, Satzung, Vermögen und Versichertenleistungen. Mit aktuellen Rundschreiben gibt das BAS den Krankenkassen Handlungsempfehlungen und informiert über wichtige Rechtsauslegungen. Durch die freie Krankenkassenwahl der Versicherten konkurrieren die Kassen miteinander um Mitglieder. Dieser Wettbewerb soll Qualität und Leistungen verbessern. Gleichzeitig muss wettbewerbliches Handeln rechtmäßig sein und entsprechend überprüft werden.

Im Fokus

  • Rundschreiben Krankenversicherung

    Übersicht
    Hier finden Sie alle Rundschreiben zum Thema Krankenversicherung. Sie haben die Möglichkeit der Volltextsuche sowie der Suche nach Erscheinungsdatum.
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Themen auf einen Blick

Prüfdienst Kranken- und Pflege­versicherung

Das BAS überprüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Kassen regelmäßig.

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Zuständigkeits­bereich der Kassen

Ändern sich die betrieblichen Strukturen einer Kasse, kann sich auch der regionale Zuständigkeitsbereich der Kasse verändern. Wir bieten Informationen und Fragenkataloge an.

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Vereini­gungen von Kassen

Krankenkassen können freiwillig fusionieren, um so effizienter und wirtschaftlicher arbeiten zu können. Hier erfahren Sie, was Sie als Kasse vorbereiten müssen.

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Zahlen und Statistiken

Hier finden Sie Informationen zur Anzahl der Krankenkassen, Fusionen und Mitgliederstatistiken.

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Formular für Beschwerden

Helfen Sie uns dabei, für einen besseren Standard in den Sozialversicherungen zu sorgen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist in vielen Fällen das Bundesamt für Soziale Sicherung.
 

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Häufige Fragen

Was kann das Bundesamt für Soziale Sicherung für Versicherte tun?

Was muss ich zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wissen?

Meine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht den Zusatzbeitrag. Ist das überhaupt rechtens?

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