Wussten Sie eigentlich,
dass 73 Millionen Menschen in der
gesetzlichen Krankenversicherung
versichert sind?

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Rund 90 Prozent der Bevölkerung ist in ihr versichert.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Krankenkassen und berät diese in Fragen rund um Haushalt, Satzung, Vermögen und Versichertenleistungen. Mit aktuellen Rundschreiben gibt das BAS den Krankenkassen Handlungsempfehlungen und informiert über wichtige Rechtsauslegungen. Durch die freie Krankenkassenwahl der Versicherten konkurrieren die Kassen miteinander um Mitglieder. Dieser Wettbewerb soll Qualität und Leistungen verbessern. Gleichzeitig muss wettbewerbliches Handeln rechtmäßig sein und entsprechend überprüft werden.

Im Fokus

  • Aktuelles

    Impfungen gegen SARS-CoV-2

    Information für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte
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  • Übersicht

    Rundschreiben Krankenversicherung

    Hier finden Sie alle Rundschreiben zum Thema Krankenversicherung. Sie haben die Möglichkeit der Volltextsuche sowie der Suche nach Erscheinungsdatum.
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Themen auf einen Blick

Beschäftigte sitzt am PC und arbeitet an Diagrammen

Prüfdienst Kranken- und Pflege­versicherung

Das BAS überprüft die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der bundesunmittelbaren Kassen regelmäßig.

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eine Wand voll von Schubladen; eine Schublade mit Akten ist geöffnet

Satzungs­angelegen­heiten

Das BAS bietet den Kassen an, geplante Satzungsänderungen von Anfang an mitzuprüfen. Dazu wird ein Muster-Antrag zur Verfügung gestellt.

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Arzt überreicht Patient ein Rezept - allein die Hände und das Rezept sind zu sehen.

Zuständigkeits­bereich der Kassen

Ändern sich die betrieblichen Strukturen einer Kasse, kann sich auch der regionale Zuständigkeitsbereich der Kasse verändern. Wir bieten Informationen und Fragenkataloge an.

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Eine Pyramide aus Holzklötzen, auf denen Symbole des Gesundheitswesens abgebildet sind, z. B. ein Pflaster und ein Stethoskop.

Vereini­gungen von Kassen

Krankenkassen können freiwillig fusionieren, um so effizienter und wirtschaftlicher arbeiten zu können. Hier erfahren Sie, was Sie als Kasse vorbereiten müssen.

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Auf einem Schreibtisch liegen ein Münzstapel, ein Taschenrechner, ein Blatt Papier mit Tabellen sowie ein Kuli.

Zahlen und Statistiken

Hier finden Sie Informationen zur Anzahl der Krankenkassen, Fusionen und Mitgliederstatistiken.

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Formular für Beschwerden

Helfen Sie uns dabei, für einen besseren Standard in den Sozialversicherungen zu sorgen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist in vielen Fällen das Bundesamt für Soziale Sicherung.
 

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Häufige Fragen

Was kann das Bundesamt für Soziale Sicherung für Versicherte tun?

Was muss ich zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wissen?

Meine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht den Zusatzbeitrag. Ist das überhaupt rechtens?

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