Wussten Sie eigentlich,
dass das BAS in Bonn und
an fünf weiteren Standorten
vertreten ist?

Über das Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus hat das BAS vielfältige Aufgaben im System der Sozialversicherungen.

So verwaltet es z. B. den Gesundheitsfonds, den Krankenhausstrukturfonds sowie den Krankenhauszukunftsfonds. Außerdem führt das BAS den Risikostrukturausgleich sowie den Finanzausgleich in der sozialen Pflegeversicherung durch. Aus Mitteln des Gesundheitsfonds zahlt das BAS aktuell verschiedene Finanzhilfen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen aus, um diesen bestimmte Corona-bedingte Belastungen zu erstatten.
Die Mutterschaftsgeldstelle im BAS bearbeitet Anträge auf Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

mehr über das BAS

Themen im Fokus

  • Aktuelles

    Zahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie

    Bundesamt für Soziale Sicherung leistet Ausgleichszahlungen und Zuschüsse aus Mitteln des Gesundheitsfonds
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  • Pressemeldung

    Tätigkeitsbericht 2022 des BAS: Versorgungssicherheit muss…

    Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 veröffentlicht. Der Bericht informiert über wichtige…
    zur Pressemeldung
  • Rundschreiben

    Informationstechnik im Aufsichtsbereich – hier: Umgang mit…

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    in der letzten Zeit ist es vermehrt zu IT-Sicherheitsvorfällen gekommen, von denen Sozialversicherungsträger betroffen…

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Die Sozialversicherungen auf einen Blick

Frau kontrolliert ihren Blutzuckerspiegel mit einem Blutzuckermessgerät.

Kranken­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die 63 bundesunmittelbaren Krankenkassen und berät sie in Fragen rund um Haushalt, Satzung, Vermögen und Versichertenleistungen.

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Krankenpflegerin hält Hand von älterer Patientin im Rollstuhl.

Pflege­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über den größten Teil der sozialen Pflegekassen (z.B. Ersatzkassen, Innungskassen, Betriebskassen).

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Bauarbeiter, der auf einem Gerüst arbeitet, trägt Sicherheitsgurte. Ein Tau verbindet ihn zusätzlich mit dem Gerüst.

Unfall­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft das Verwaltungshandeln der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger. Zu den zentralen Aufgaben des BAS als Aufsichtsbehörde gehört in diesem Bereich die Genehmigung von Gefahrtarifen.

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Ein Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern streckt freudig die Arme in die Luft.

Renten­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft, ob das Verwaltungshandeln der Rentenversicherungsträger rechtens ist und bearbeitet Petitionen und Eingaben zu Rentenfragen.

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Ihre Karriere beim Bundesamt für Soziale Sicherung

  • Ausbildung und duales Studium

    Werde Teil unseres Teams

    Wir bieten Dir eine qualifizierte Ausbildung sowie ein duales Studium.
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  • Vereinbarkeit

    Work-Life-Balance

    Das BAS legt viel Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Seit 2010 halten wir bereits das Zerfikat zum Audit berufundfamilie.
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  • Aktuelle Ausschreibungen

    Stellenangebote

    Verantwortungsvolle Aufgaben mit Bedeutung für die Gesellschaft, flexible und familienfreundliche Arbeitsbedingungen - bewerben Sie sich bei uns.
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Formular für Beschwerden

Helfen Sie uns dabei, für einen besseren Standard in den Sozialversicherungen zu sorgen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist in vielen Fällen das Bundesamt für Soziale Sicherung.

 

zum Beschwerdeformular

Häufige Fragen

Was kann das Bundesamt für Soziale Sicherung für Versicherte tun?

Was sind Aufsichtsprüfungen?

Meine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht den Zusatzbeitrag. Ist das überhaupt rechtens?

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