Wussten Sie eigentlich,
dass das BAS in Bonn und
an fünf weiteren Standorten
vertreten ist?

Über das Bundesamt für Soziale Sicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus hat das BAS vielfältige Aufgaben im System der Sozialversicherungen.

So verwaltet es z. B. den Gesundheitsfonds, den Krankenhausstrukturfonds sowie den Krankenhauszukunftsfonds. Außerdem führt das BAS den Risikostrukturausgleich sowie den Finanzausgleich in der sozialen Pflegeversicherung durch. Aus Mitteln des Gesundheitsfonds zahlt das BAS aktuell verschiedene Finanzhilfen für Leistungserbringer im Gesundheitswesen aus, um diesen bestimmte Corona-bedingte Belastungen zu erstatten.
Die Mutterschaftsgeldstelle im BAS bearbeitet Anträge auf Mutterschaftsgeld von Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

mehr über das BAS

Themen im Fokus

  • Klarstellung des Bundesamts für Soziale Sicherung zur Verwendung der…

    Pressemeldung
    Leistungskürzungen sind nicht zu erwarten
    zur Pressemeldung
  • Tätigkeitsbericht 2023

    Pressemeldung
    Das BAS hat seinen Tätigkeitsbericht 2023 veröffentlicht.
    Zur Pressemeldung
  • Bekanntmachung zum Gesundheitsfonds Nr. 14/2024

    Rundschreiben
    Berechnungswerte nach § 16 Abs. 2 RSAV, welche für die Berechnung der mtl. Zuweisungen für Oktober 2024 gelten
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Die Sozialversicherungen auf einen Blick

Kranken­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Aufsicht über die 63 bundesunmittelbaren Krankenkassen und berät sie in Fragen rund um Haushalt, Satzung, Vermögen und Versichertenleistungen.

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Pflege­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über den größten Teil der sozialen Pflegekassen (z.B. Ersatzkassen, Innungskassen, Betriebskassen).

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Unfall­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft das Verwaltungshandeln der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger. Zu den zentralen Aufgaben des BAS als Aufsichtsbehörde gehört in diesem Bereich die Genehmigung von Gefahrtarifen.

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Renten­versicherung

Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft, ob das Verwaltungshandeln der Rentenversicherungsträger rechtens ist und bearbeitet Petitionen und Eingaben zu Rentenfragen.

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Ihre Karriere beim Bundesamt für Soziale Sicherung

  • Werde Teil unseres Teams

    Ausbildung und duales Studium
    Wir bieten Dir eine qualifizierte Ausbildung sowie ein duales Studium.
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  • Work-Life-Balance

    Vereinbarkeit
    Das BAS legt viel Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Seit 2010 halten wir bereits das Zerfikat zum Audit berufundfamilie.
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  • Stellenangebote im BAS

    Karriere
    Verantwortungsvolle Aufgaben mit Bedeutung für die Gesellschaft, flexible und familienfreundliche Arbeitsbedingungen - bewerben Sie sich bei uns.
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Formular für Beschwerden

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Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung.

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten. Zuständige Aufsichtsbehörde ist in vielen Fällen das Bundesamt für Soziale Sicherung.

 

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Häufige Fragen

Was kann das Bundesamt für Soziale Sicherung für Versicherte tun?

Was sind Aufsichtsprüfungen?

Meine Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag bzw. erhöht den Zusatzbeitrag. Ist das überhaupt rechtens?

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