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31. Oktober 2008

Überweisungen auf Konten bei Kreditinstituten, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a oder 47 Kreditwesengesetz erlassen wurden

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass keine Auszahlungen auf Konten bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a oder 47 Kreditwesengesetz erlassen wurden. Dies gilt auch für Auszahlungen auf Konten bei Kreditinstituten im Ausland, die auf Anordnung der dortigen Aufsichtsbehörden keine Auszahlungen mehr annehmen dürfen (z.B. bei Insolvenz). Im Inlandszahlungsverkehr betrifft dies im Moment die Konten der Kaupthing Bank und der Lehman Brothers Bankhaus AG.

Im Hinblick auf Ihren Zahlungsverkehr bitten wir Sie, die Medien dahingehend zu beobachten, ob die BaFin Aufsichtsmaßnahmen gemäß §§ 46a, 47 Kreditwesengesetz gegen weitere Kreditinstitute erlässt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez.
Heinrich Hinken