Gesundheitsfonds

Beitragsnachweise der Direktzahler

Neben den von den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Minijob-Zentrale weitergeleiteten Krankenversicherungsbeiträgen, erhält der Gesundheitsfonds ebenfalls Beitragszahlungen von folgenden Direktzahlern:

  • zugelassene kommunale Träger
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Künstlersozialkasse
  • Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.

Für jeden Abrechnungsmonat erstellen die Direktzahler Beitragsnachweise, in denen die Höhe des weiterzuleitenden Gesamtbetrages ausgewiesen wird und übersenden diese an das Bundesamt für Soziale Sicherung. Der Aufbau und der Inhalt der Beitragsnachweise werden in den Datensatzbeschreibungen geregelt, die nachfolgend einsehbar sind.

Datensatzbeschreibung - KSK (PDF) (PDF / 66,21 KB) - gültig ab 01.01.2015: Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung/ -übertragung des Beitragsnachweises für die versicherungspflichtigen Mitglieder von der Künstlersozialkasse (KSK)

Datensatzbeschreibung - Bundesagentur für Arbeit (ALG I und ALG II) (PDF) (PDF / 77,68 KB) - gültig ab 01.01.2015:Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung/ -übertragung des Beitragsnachweises für die Bezieher von Arbeitslosen- bzw. Übergangsgeld/Ausbildungsgeld und Arbeitslosengeld II von der Bundesagentur für Arbeit (BA)

Datensatzbeschreibung - zkT (ALG II) (PDF) (PDF / 67,44 KB) - gültig ab 01.01.2016: Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung/ -übertragung des Beitragsnachweises für die Bezieher von Arbeitslosengeld II von den zugelassenen kommunalen Trägern (zkT)

Information zur Änderung der Datensatzbeschreibung - zkT (ALG II) ab 01.01.2016 (PDF) (PDF / 76,44 KB)