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07. September 2026

Anlage der Mittel der Sozialversicherungsträger

An
An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit
Referat 217, Referat 225
53107 Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat IVa 2
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Referat 423
Rochusstraße 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass und als ein Ergebnis von Auswertungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) sowie vor dem Hintergrund des geplanten Wegfalls der §§ 83 Abs. 1 Nr. 6, 84 SGB IV zum 1. Januar 2027, möchten wir Ihnen aktualisierte Hinweise zur Anlage der Mittel der Sozialversicherungsträger nach §§ 80 ff. SGB IV – Risikobewertung bei Geldanlagen geben.

Zunächst ist festzuhalten, dass die Sozialversicherungsträger (SV-Träger) ihre Aufgaben gemäß § 29 Abs. 3 SGB IV im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung erfüllen. Auch die Anlage der Mittel wird von den Sozialversicherungsträgern eigenständig getätigt. Geldanlagen der SV-Träger nach § 83 Abs. 1, Abs. 1a und Absatz 1b SGB IV sind gegenüber der Aufsicht weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.

Aufgrund der vom BAS gesammelten Erkenntnisse in Bezug auf die Anlage der Mittel der SV-Träger sowie der zugenommenen Komplexität bei Finanzprodukten unterstreichen wir insbesondere die Erforderlichkeit einer angemessenen Risikobewertung bei Anlage der Mittel und merken diesbezüglich Folgendes an:

Die in § 80 Abs. 1 Satz 2 SGB IV geregelten Grundsätze der Anlagesicherheit und Liquidität haben bei der Anlage der Mittel der Sozialversicherungsträger stets den Vorrang und damit höchste Priorität vor dem Grundsatz der Ertragserzielung bzw. der Rentabilität. Die Einhaltung der Anlagegrundsätze ist gemäß § 80 Abs. 3 SGB IV durch ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement sicherzustellen. Die Einzelheiten sind in einer Anlagerichtlinie zu regeln. Ergänzend verweisen wir auf weitere Ausführungen in unserem Leitfaden zur Anlage der Mittel der Sozialversicherungsträger, den Sie auf unserer Internetseite unter themen/alle-sozialversicherungszweige-finanzen/finanzanlagemanagement/ finden können.

Jede Anlageentscheidung bedarf im Vorfeld der Durchführung einer angemessenen Risikobewertung mit einer realistischen Abwägung von Chancen und Risiken. Die in den Unterlagen der Produktanbieter genannten Rentabilitätsaussichten oder Annahmen sind demnach im Vorfeld der Geldanlage auf Grundlage objektiver, transparenter und belastbarer Informationen vom SV-Träger selbst zu plausibilisieren. Die Investitionsentscheidungen sollten daher erst nach einer umfassenden Überprüfung und Bewertung der Unterlagen getroffen werden. Auch bei SGB IV-konformen Geldanlagen sind Verlustrisiken (bspw. Kurs- Zinsänderungs- Währungs- oder Emittentenrisiken) niemals auszuschließen; sie sind aber, soweit wie möglich, zu minimieren. Ausfall- und Liquiditätsrisiken sind durch Mischung und Streuung der Geldanlagen zu begrenzen. Die getätigten Anlagen sind stets im Hinblick auf die Anlagesicherheit zu prüfen.

Dies gilt insbesondere bei komplexen Anlageprodukten oder bei Angeboten mit einem marktunüblichen Rentabilitätsversprechen. Auch bei den SGB IV-konformen und nach dem Anlagekatalog zulässigen Anlageformen ist daher stets darauf zu achten, dass die angebotenen Anlageprodukte verständlich und transparent sind. Besonders sorgfältige Prüfung ist bei komplexen Anlageprodukten geboten. Ein Finanzprodukt gilt als komplex, wenn dessen Struktur, Funktionsweise oder Risikoprofil für Anleger schwer verständlich sind und dessen Bewertung oder Risikoeinschätzung besondere Fachkenntnisse erfordert. Komplexe Anlageprodukte sind beispielswiese Produkte, die eine ABS-Struktur (ABS=Asset Backed Securities) aufweisen und damit etwa Projektrisiken auf den Anleger übertragen oder eine variable Ertragskomponente aufweisen, die ein weiteres Anlagerisiko (Marktentwicklung) umfasst oder auch Zertifikate, die an der Kursentwicklung anderer Wertpapiere partizipieren. Wir bitten Sie, dies im Rahmen Ihres Anlage- und Risikomanagements zu beachten.

Rein vorsorglich und im Hinblick auf ein vollständiges Gesamtbild bitten wir Sie, Ihre Anlageportfolios regelmäßig auf etwaige Risiken zu prüfen und uns über sich möglicherweise abzeichnende oder eingetretene Leistungsstörungen unverzüglich zu informieren, soweit noch nicht geschehen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller