Finanzanlagemanagement
Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage und Verwaltung ihrer Geldanlagen zu beachten. Vorrang hat dabei die Sicherheit der Geldanlagen. Außerdem müssen die Sozialversicherungsträger über ausreichend Geld verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht in diesem Bereich. Es prüft jährlich die Geldanlagen aller seiner Aufsicht unterliegenden (bundesunmittelbaren) Sozialversicherungsträger. Die ausgewerteten Daten geben dabei einen Überblick über das Anlagevolumen und das Anlageverhalten der jeweiligen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger.
Rundschreiben
8 Suchergebnisse
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Vermögensanlagen gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 6 SGB IV hier: werthaltige Sicherheit gemäß § 84 SGB IV...
Sozialversicherungsträger (SVT) können gemäß § 83 Abs. 1 Nr. 6 SGB IV in Forderungen investieren, für die eine sichere Hypothek, Grund- oder Rentenschuld an einem Grundstück, Wohnungseigentum oder Erbbaurecht im Bereich der Europäischen Union best... -
Grundsätze für die Anlage und Verwaltung der Mittel der Sozialversicherungsträger
An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger Nachrichtlich Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 2 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit Referat 217 53107 Bonn Bundesministerium für Ernährung... -
Änderung der Mustervertragsbedingungen (Bausteine) für die Wertpapier-Sondervermögen der Sozialve...
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat IVa 2 Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit Referat 217 53107 Bonn Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft Referat 724 Rochusstraße 1 53123 Bonn Ministerinnen un... -
Finanzanlagemanagement bundesnaher Einrichtungen
nachrichtlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Referat IVa 2 - Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit - Referat 217 - 53107 Bonn Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Referat 124 - ... -
Vermögensanlagen nach §§ 80, 83 SGB IV; Anlage bei EU-Töchtern russischer Banken
Sehr geehrte Damen und Herren, der russische Angriff auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Geldanlage der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Die Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland schaffen auch Probleme fü... -
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen na...
Aktualisierung des Gemeinsamen Leitfadens der Aufsichtsbehörden über Sozialversicherungsträger des Bundes und der Länder -
Empfehlungen für eine Anlagerichtlinie der Krankenkassen
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Überweisungen auf Konten bei Kreditinstituten, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a...
Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass keine Auszahlungen auf Konten bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a oder 47 Kreditwesengesetz erlassen wurden. Dies...