Finanzanlagemanagement
Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage und Verwaltung ihrer Geldanlagen zu beachten. Vorrang hat dabei die Sicherheit der Geldanlagen. Außerdem müssen die Sozialversicherungsträger über ausreichend Geld verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht in diesem Bereich. Es prüft jährlich die Geldanlagen aller seiner Aufsicht unterliegenden (bundesunmittelbaren) Sozialversicherungsträger. Die ausgewerteten Daten geben dabei einen Überblick über das Anlagevolumen und das Anlageverhalten der jeweiligen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger.
Rundschreiben
Hier finden Sie alle Rundschreiben zum Thema Finanzanlagemanagement. Sie haben die Möglichkeit der Volltextsuche sowie der Suche nach Erscheinungsdatum.
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