Finanzanlagemanagement
Die Sozialversicherungsträger sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben bei der Anlage und Verwaltung ihrer Geldanlagen zu beachten. Vorrang hat dabei die Sicherheit der Geldanlagen. Außerdem müssen die Sozialversicherungsträger über ausreichend Geld verfügen, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt die Rechtsaufsicht in diesem Bereich. Es prüft jährlich die Geldanlagen aller seiner Aufsicht unterliegenden (bundesunmittelbaren) Sozialversicherungsträger. Die ausgewerteten Daten geben dabei einen Überblick über das Anlagevolumen und das Anlageverhalten der jeweiligen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungsträger.
Rundschreiben
12 Suchergebnisse
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Geldanlagen in der Sozialversicherung: Achtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz...
nachrichtlich: Minister und Senatoren für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Länder Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Referat IVa 2 - Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit - Referat 225 - 53107 Bonn B... -
Finanzanlagemanagement bundesnaher Einrichtungen
nachrichtlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Referat IVa 2 - Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Bundesministerium für Gesundheit - Referat 217 - 53107 Bonn Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Referat 124 - ... -
Geldanlagen in der Sozialversicherung
Sicherungseinrichtungen der Kreditwirtschaft -
Vermögensanlagen nach §§ 80, 83 SGB IV; Anlage bei EU-Töchtern russischer Banken
Sehr geehrte Damen und Herren, der russische Angriff auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Geldanlage der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger. Die Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland schaffen auch Probleme fü... -
Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen na...
Aktualisierung des Gemeinsamen Leitfadens der Aufsichtsbehörden über Sozialversicherungsträger des Bundes und der Länder -
Muster für Besondere Anlagebedingungen für ein Spezial-Sondervermögen für Sozialversicherungsträg...
Muster für Besondere Anlagebedingungen für ein Spezial-Sondervermögen für Sozialversicherungsträger Anlage 1: Spezial-AIF-Sondervermögen mit festen Anlagebedingungen Fassung für Investmentfonds gemäß § 1 InvStG Anlage 2: Spezial-AIF-Sondervermög... -
Empfehlung des BMF für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagemanagement
Finanzanlagemanagement von bundesnahen Einrichtungen hier: Empfehlung des Bundesministeriums der Finanzen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagemanagement (Stand: 20. August 2019) -
Vermögensanlagen nach § 83 SGB IV, Ausscheiden des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nor...
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Aktienanlage für das Deckungskapital für Altersversorgungsverpflichtungen
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Empfehlungen für eine Anlagerichtlinie der Krankenkassen
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Richtlinie für die Anlage und Verwaltung der liquiden Vermögensmittel (Anlagerichtlinie)
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Überweisungen auf Konten bei Kreditinstituten, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a...
Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass keine Auszahlungen auf Konten bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, gegen die von der BaFin Maßnahmen gemäß den §§ 46a oder 47 Kreditwesengesetz erlassen wurden. Dies...