Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung

Begabtenförderung Berufliche Bildung

Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) qualifizierte Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen. Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung vorliegen?
  • Grundsätzlich darf bei Aufnahme in die Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Die Altersgrenze kann aber durch die Anrechnung von Mutterschutz- / Elternzeiten, Grundwehr- / Zivildienst, Ableisten eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, einer Tätigkeit als Entwicklungshelfer, den Besuch beruflicher Vollzeitschulen oder einer schwerwiegenden Erkrankung von mehr als drei Monaten Dauer bis zu drei Jahre nach hinten verschoben werden.
  • Bewerberinnen / Bewerber müssen eine staatlich anerkannte Berufsausbildung auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen abgeschlossen haben.
  • Sie müssen in einem (nicht geringfügigen) Arbeitsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden stehen.

Besondere Leistungen in Ausbilung oder Beruf müssen durch:

 

  • das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mind. 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote mindestens 1,9)

oder

  • eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb

oder

  • den begründeten Vorschlag des Ausbildungsbetriebs oder der Berufsschule nachgewiesen sein.
Welche Weiterbildungsmaßnahmen werden gefördert?

Es gibt eine Vielzahl von Angeboten verschiedener Veranstalter, die wir an dieser Stelle nicht alle aufführen können. Bei Ihrer Auswahl achten Sie bitte darauf, dass nur

  • anspruchsvolle fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge zum Erwerb beruflicher Qualifikationen oder allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder zur Persönlichkeitsbildung

und

  • berufsbegleitende Studiengänge, die fachlich und inhaltlich auf Ausbildung und Berufstätigkeit aufbauen, förderfähig sind.
Was ist nicht förderfähig?

Nicht alle Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmekosten können gefördert bzw. erstattet werden. Hierzu gehören insbesondere

  • Bildungsmaßnahmen, die

    • zur betriebsüblichen Weiterbildung gehören,
    • die zu mehr als einem Drittel außerberufliche Programmanteile enthalten, die den Qualifizierungszielen nicht entsprechen,
    • die der Vorbereitung auf allgemein bildende Bildungsabschlüsse dienen.
       
  • Fachpraktika bei einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers im Ausland.
Sind Bildungsmaßnahmen im Ausland förderfähig?

Bildungsmaßnahmen im Ausland sind nur dann förderfähig, wenn deren Durchführung nach Art und Inhalt für das Erreichen des Qualifizierungszieles erforderlich ist. Sprachkurse werden nur als Intensivsprachkurse (mindestens 25 Wochenstunden Sprachunterricht) im muttersprachlichen Ausland gefördert. Soll die Maßnahme im außereuropäischen Ausland durchgeführt werden, bedarf es hierzu der Zustimmung der SBB. Sollte die gewünschte Maßnahme auch nach EU-Programmen gefördert werden können, ist diese Förderung vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Wie hoch ist die Fördersumme und wie lange kann ich gefördert werden?

Bis zu 8.700 € können innerhalb von drei Kalenderjahren gezahlt werden, jährlich bis zu 2.900 €. Die Stipendiaten müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme selbst tragen.

 

Gibt es eine Bewerbungsfrist?

Bewerbungen können jederzeit eingereicht werden.
Jeweils im Januar findet ein Auswahlverfahren statt, in das alle Bewerbungen, die bis 31.12. des vorangegangenen Jahres eingegangen sind, einbezogen werden.

Wo kann ich den Antrag stellen und wer entscheidet darüber?

Bewerberinnen / Bewerber, deren Ausbilungsverträge wir registriert haben, stellen den Antrag auf Aufnahme in das Programm und die Anträge auf Förderung bestimmter Maßnahmen bei uns (Bundeamt für Soziale Sicherung, Referat 114, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn). Wir beraten Sie hinsichtlich der Förderfähigkeit der geplanten Weiterbildung, entscheiden über Ihren Antrag und zahlen ggf. den Förderbetrag aus. Die Antragsunterlagen können Sie herunterladen oder telefonisch (0228 / 619-1543) oder per E-Mail anfordern.

 

 

 

Zum Download

Alle Dokumente stehen Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Richtlinie Begabtenförderung Berufliche Bildung des BMBF (PDF / 195,04 KB)
Antrag auf Förderung einer Weiterbildungsmaßnahme (PDF / 155,16 KB)
Antrag auf Gewährung des IT-Bonus (PDF / 79,40 KB)