Internationales Sozialversicherungsrecht

Internationales Sozialversicherungsrecht

Soziale Risiken, wie etwa Krankheit oder Invalidität, machen keinen Halt vor Staatsgrenzen.

Das internationale Sozialversicherungsrecht bestimmt, ob und inwieweit das deutsche Sozialversicherungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten seine Schutzwirkungen zu Gunsten der Versicherten entfalten kann.
Die Fragestellungen des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) im internationalen Kontext sind breit gefächert: von Fragen der Krankengeldzahlung im Ausland über Leistungsansprüche bei vollstationärer Pflege im Ausland bis hin zu Rentenanträgen bei Beschäftigung in mehreren Staaten.

Themen auf einen Blick

Eine Pyramide aus Holzklötzen, auf denen Symbole des Gesundheitswesens abgebildet sind, z. B. ein Pflaster und ein Stethoskop.

Kranken­versicherung

Hier finden Sie u.a. Informationen zur Krankengeldzahlung sowie zu Akutbehandlungen und geplanten Behandlungen im Ausland.

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Krankenpflegerin hält Hand von älterer Patientin im Rollstuhl.

Pflege­versicherung

Verhinderungspflege und Leistungsansprüche bei vollstationärer Pflege im Ausland sind Fragestellungen des Internationalen Sozialversicherungsrechts bzgl. der Pflegeversicherung.

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Ältere Damen walken freudig im Park

Renten­versicherung

Wie stellt man Rentenanträge, wenn man in mehreren Staaten beschäftigt war? Hier finden Sie Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung mit Auslandsbezug.

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