Das System der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Die unterschiedlichen Versichertenstrukturen, d.h. Unterschiede im Alter, Geschlecht oder in den Erkrankungen der Versicherten werden durch den Risikostrukturausgleich ausgeglichen.
Damit ist ein fairer Wettbewerb unter den Krankenkassen gewährleistet, die ihren Versicherten den gleichen Versicherungsschutz anbieten und jeden Versicherungsberechtigten durch die freie Kassenwahl aufnehmen müssen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berechnet die jährlichen Zuweisungen, die die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds erhalten und überweist monatliche Abschlagszahlungen an die Kassen. Am Ende eines Rechnungsjahres ermittelt das BAS alle erfassten Leistungen der Krankenkassen und berechnet den Jahresausgleich.
weiterlesen