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05. Dezember 2022

Finanzanlagemanagement bundesnaher Einrichtungen

nachrichtlich:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Referat IVa 2 -
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

Bundesministerium für Gesundheit
- Referat 217 -
53107 Bonn

Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft
- Referat 124 -
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Minister und Senatoren für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Länder
GKV-Spitzenverband
Reinhardstr. 28
10117 Berlin

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V.
Glinkastr. 40
10117 Berlin

DRV Bund
Stabsstelle 0040
Koordinierung und Compliance
Ruhrstraße 2
10709 Berlin

Finanzanlagemanagement bundesnaher Einrichtungen
Hier:
• Empfehlungen für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagemanagement
• Rahmenvereinbarung zur freiwilligen Anlage auf dem Zentralkonto der Bundesrepublik Deutschland

Rundschreiben des BMF vom 8. Juni und 8. September 2022
Anlagen: - 2 -

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit unserem Rundschreiben vom zuletzt 18. September 2019 hatten wir Sie auf das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. August 2019 und die „Empfehlung für Mindestanforderungen an ein Finanzanlagemanagement (Anlage 1 des in Rede stehen-den Schreiben) sowie auf die „Rahmenvereinbarung zur freiwilligen Anlage von freier Liquidität der Einrichtungen des Bundes auf dem Zentralkonto der Bundesrepublik Deutschland“ (Anlage 2 des in Rede stehenden Schreiben) hingewiesen und um Beachtung gebeten.

Mit Schreiben vom 8. Juni 2022 und vom 8. September 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen jeweils das Rundschreiben zum Finanzanlagemanagement von bundesnahen Einrichtungen aktualisiert. Während das Rundschreiben vom 8. Juni 2022 Klarstellungen zur Sicherung der Liquidität enthält, die von den Sozialversicherungsträgern nach den §§ 80 ff SGB IV ohnehin zu beachten sind, verweist das Rundschreiben vom 8. September 2022 auf die geänderte Rahmenvereinbarung, die nunmehr auch für landesunmittelbare Sozialversicherungsträger die Geldanlage bei der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH ermöglicht.

Änderungen der aktuellen Fassungen sind in den Anlagen hervorgehoben.
Unser Rundschreiben vom 18. September 2019 heben wir hiermit auf.

Wir bitten Sie, die Empfehlungen des Bundesministeriums der Finanzen zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller