Alle Sozialversicherungszweige - Personal

Alle Sozialversicherungsträger - Personal

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) berät die Sozialversicherungsträger in sämtlichen Personalangelegenheiten und führt die Rechtsaufsicht über dieses Gebiet.

So müssen die Krankenversicherungsträger zum Beispiel die Dienstverträge ihrer Vorstände dem BAS zur Zustimmung vorlegen, damit diese wirksam werden. Darüber hinaus genehmigt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Stellenpläne für einige Träger der Sozialversicherung. Außerdem informiert das Bundesamt für Soziale Sicherung die Sozialversicherungsträger über gesetzliche Vorgaben bei der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Themen auf einen Blick

Rundschreiben

Hier finden Sie Rundschreiben, die allgemeine Angelegenheiten der Sozialversicherung betreffen.

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Vorstands­vergütung

Die gesetzlichen Krankenversicherungsträger legen ihre Vorstandsdienstverträge dem BAS zur Zustimmung vor.

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Gleich­stellung

Hier finden Sie Informationen zum Bundesgleichstellungsgesetz und zur Gleichstellungsstatistik.

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Soldaten­versorgungs­gesetz

Soldaten und Soldatinnen auf Zeit können sich nach ihrer Zeit bei der Bundeswehr im öffentlichen Dienst eingliedern lassen.

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