Rentenversicherung

Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Das Bundesamt für Soziale Sicherung übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Versorgungsanstalt) aus, die Trägerin der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ist. Es überprüft Entscheidungen der Versorgungsanstalt und begleitet sie aufsichtsrechtlich bei der Lösung auftretender Rechts- und Auslegungsfragen, die sich durch Anwendung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ergeben.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist darüber hinaus für die Festsetzung, Zuweisung und Abrechnung der Bundeszuschüsse zuständig, die für die Auszahlung der Versorgungsleistungen benötigt werden.

Die Versorgungsanstalt der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger hat die Aufgabe, für die ehemaligen Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie für deren Hinterbliebene eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Eine Versorgung ist nach den seit 1. Januar 2013 geltenden Bestimmungen des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes allerdings nur noch für diejenigen möglich gewesen, die zum 31. Dezember 2012 bereits unverfallbare Anwartschaften erworben hatten. Damit mussten sie mindestens fünf Jahre Beiträge an die Versorgungsanstalt entrichtet oder die fehlenden Beitragsmonate bis zum 30. Juni 2013 nachgezahlt haben.

Die Versorgungsanstalt gewährt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Reihe von Versorgungsleistungen. Darunter fallen Altersruhegelder, Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit sowie Leistungen an Hinterbliebene.