Wussten Sie schon,
dass die DMP-Programme
chronisch Kranken
zu einer besseren Versorgung verhelfen?

Disease Management Programme

Sie finden hier Informationen über die Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen für chronisch kranke Menschen. Diese strukturierten Behandlungsprogramme wurden 2002 eingeführt und sollen die Versorgung der chronisch Erkrankten in den derzeit sieben (künftig bis zu 11) Chronikerprogrammen verbessern.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist nach § 137g Abs. 1 SGB V zentral für die Zulassung der strukturierten Behandlungsprogramme zuständig. Dadurch soll eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise und die neutrale Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gewährleistet werden.

Antragsverfahren

Anträge auf eine Zulassung sind von den landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen oder deren Verbänden an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu richten. Die Zulassung ist zu erteilen, wenn das strukturierte Behandlungsprogramm und die zu seiner Durchführung geschlossenen Verträge die in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) und in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) genannten Anforderungen erfüllen. Für das Antragsverfahren kann das „Digitale Antragsverfahren DMP“ über den nachfolgenden Link genutzt werden.

Die für eine Antragstellung erforderliche Registrierung des Antragstellers ist für alle DMP-Indikationen gültig. Die Registrierungsdaten können von jedem befugten Beschäftigten des Antragstellers genutzt werden. Sollte es zu einer fehlerhaften Registrierung kommen, kann diese durch das BAS gelöscht werden.

Beachten Sie bitte: Das Hochladen von Dateien größer als 10 MB ist derzeit noch nicht möglich. Verträge sollten deshalb auch weiterhin per E-Mail versendet werden.

Ausschließlich für Erstzulassungen ist das digitale Antragsverfahren vorgesehen. Im Ausnahmefall können Erstzulassungsanträge aber auch in Papierform oder per E-Mail gestellt werden.

Informationen zum Download

Die „Grundlegenden Informationen“ enthalten Basisinformationen (einschließlich statistischer Daten) zum Thema „strukturierte Behandlungsprogramme“.

Die „Informationen zur Antragstellung / Anzeige von Programmänderungen“ beschreiben die Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Zulassung von strukturierten Behandlungsprogrammen stehen.

Darüber hinaus stehen noch Übersichten über abgestimmte Dokumente und Rechtsvorschriften zur Verfügung.

Leitfaden für die Antragstellung (PDF / 156,30 KB)

Anhang 1 - Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten (PDF / 279,73 KB)

Anhang 2 - Nähere Erläuterungen des BAS zu den Anforderungen an Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten (PDF / 84,05 KB)

Erklärung über die Vereinigung von Krankenkassen (PDF / 61,71 KB)

Übersicht von abgestimmten DMP-Dokumenten (PDF / 107,47 KB)

Übersicht zum Stand der Rechtsvorschriften zu DMP (PDF / 155,82 KB)