Disease Management Programme (DMP)
Bundesamt für Soziale Sicherung ist DMP-Zulassungsstelle
Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist nach § 137g Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zentral für die Zulassung dieser strukturierten Behandlungsprogramme zuständig. Dadurch soll eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise und die neutrale Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gewährleistet werden.
Anträge auf Zulassung
Anträge auf eine Zulassung sind von den landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen oder deren Verbände an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu richten. Die Zulassung ist zu erteilen, wenn das strukturierte Behandlungsprogramm und die zu seiner Durchführung geschlossenen Verträge die in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV) und in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) genannten Anforderungen erfüllen.
Informationen zum Download
Leitfaden für die Antragstellung
Anhang 1 - Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten
Anhang 2 - Nähere Erläuterungen des BVA zu den Anforderungen an Schulungsprogramme für Patientinnen und Patienten
Erklärung über die Vereinigung von Krankenkassen
Übersicht von abgestimmten DMP-Dokumenten
Übersicht zum Stand der Rechtsvorschriften zu DMP