Deutsche Unterstützungsbehörde
Um den Betroffenen den Zugang zu ausländischen Entschädigungsleistungen zu erleichtern, wurde ein System der Zusammenarbeit zwischen Behörden von Mitgliedstaaten eingeführt. Die Deutsche Unterstützungsbehörde hilft den Opfern von Straftaten in grenzüberschreitenden Fällen bei der praktischen und sprachlichen Bewältigung des Entschädigungsverfahrens.
Sie übernimmt die Koordinierung und Vermittlung zwischen den Betroffenen und der Entscheidungsbehörde in den Ländern. Eine rechtliche Bewertung des Antrages auf Entschädigungsleistungen nimmt die Deutsche Unterstützungsbehörde nicht vor.
Was sie stattdessen tut:
- Sie berät und unterstützt Betroffene
- Sie vermittelt zwischen ausländischer und deutscher Entscheidungsbehörde
- Sie nimmt Antragsformulare und Anlagen entgegen und gibt diese formgerecht weiter
Den vollständigen Verfahrensablauf und eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier (PDF / 95 KB) .