Bundesstelle für Soziale Entschädigung

Deutsche Unterstützungsbehörde

Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Opfer einer Straftat in einem anderen EU-Mitgliedstaat (MS) werden, haben Anspruch auf Entschädigung durch den EU-MS, in dem sich die Tat ereignet hat („Tatland“).

Um den Betroffenen den Zugang zu ausländischen Entschädigungsleistungen zu erleichtern, wurde ein System der Zusammenarbeit zwischen Behörden von Mitgliedstaaten eingeführt. Die Deutsche Unterstützungsbehörde hilft den Opfern von Straftaten in grenzüberschreitenden Fällen bei der praktischen und sprachlichen Bewältigung des Entschädigungsverfahrens.

Sie übernimmt die Koordinierung und Vermittlung zwischen den Betroffenen und der Entscheidungsbehörde in den Ländern. Eine rechtliche Bewertung des Antrages auf Entschädigungsleistungen nimmt die Deutsche Unterstützungsbehörde nicht vor.

Was sie stattdessen tut:

  • Sie berät und unterstützt Betroffene
  • Sie vermittelt zwischen ausländischer und deutscher Entscheidungsbehörde
  • Sie nimmt Antragsformulare und Anlagen entgegen und gibt diese formgerecht weiter

Den vollständigen Verfahrensablauf und eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier (PDF / 95 KB) .

 

 

Kontakt Deutsche Unterstützungsbehörde

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Zum 1. Januar 2024 wechselt die beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelte Deutsche Unterstützungsbehörde zur Bundesstelle für Soziale Entschädigung. Wir sind für Sie über unser Kontaktformular erreichbar.

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