Rentenversicherung

Finanzierung der Rentenversicherung 2022

Rentenanpassung

Als Rentenanpassung wird die jährliche Erhöhung der Renten bezeichnet. Der Rentenwert und damit die Renten werden durch die jeweilige Rentenwertbestimmungsverordnung aktualisiert. Die Anpassung erfolgt jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Die folgende Tabelle enthält die Rentenpassungen (in v.H.) seit 1959.

Rentenanpassung (28.07.2023) (PDF / 54,80 KB)


Nachhaltigkeitsrücklage

Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung halten eine gemeinsame Nachhaltigkeitsrücklage (Betriebsmittel und Rücklage) bereit. Der Nachhaltigkeitsrücklage werden die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt und aus dieser sind Defizite zu decken (§ 216 SGB VI).  Dadurch sollen unterjährige Liquiditätsschwankungen ausgeglichen werden.
Die folgende Tabelle enthält Angaben zur Nachhaltigkeitsrücklage und der Mindestrücklage seit 1992.

Nachhaltigkeitsrücklage (28.07.2023) (PDF / 57,38 KB)


Bundeszahlungen

Die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung reichen nicht zur Finanzierung der Ausgaben aus.  Deshalb trägt der Bund mit seinen Zahlungen (Zuschüsse, Beiträge, Erstattungen) in erheblichem Maße zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung bei. In der folgenden Grafik werden diese Zahlungen des Bundes dargestellt.

Bundeszahlungen (28.07.2023) (PDF / 114,36 KB)


Bundeszuschüsse    

Die Zuschüsse des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung setzen sich zusammen aus dem Bundeszuschuss für das Bundesgebiet ohne das Beitrittsgebiet, dem Bundeszuschuss für das Beitrittsgebiet und dem zusätzlichen Bundeszuschuss. Die knappschaftliche Rentenversicherung erhält ebenfalls einen Zuschuss des Bundes.
Die folgende Tabelle enthält die Bundeszuschüsse seit 1992.

Bundeszuschüsse (28.07.2023) (PDF / 65,52 KB)


Ausgleichszahlungen mit knappsch. RV    

Zwischen der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen Zahlungen aufgrund des Wanderversicherungsausgleichs (beidseitige Zahlungen) und des Wanderungsausgleichs (Zahlung der allgemeinen an die knappschaftliche Rentenversicherung).
Diese Zahlungen seit 1992 sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Ausgleichszahlungen mit Knappsch. RV (27.07.2023) (PDF / 57,24 KB)