Mitfinanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege
Das Bundesamt für Soziale Sicherung stellt sicher, dass sich die Pflegeversicherung mit Mitteln des Ausgleichsfonds an den Kosten der beruflichen Ausbildung in der Pflege beteiligt.
Zu diesem Zweck nimmt es jährlich Direktzahlungen an alle in den einzelnen Bundesländern errichteten Finanzierungsfonds vor. Daneben macht das Bundesamt für Soziale Sicherung einen anteiligen Erstattungsbetrag gegenüber der privaten Pflege-Pflichtversicherung zugunsten des Ausgleichsfonds geltend.