Am 9. Mai 1956 wird das Bundesversicherungsamt (BVA) gegründet. Damit entsteht erstmals eine zentrale Aufsichtsbehörde für die bundesunmittelbare Sozialversicherung. Ziel ist es, die rechtmäßige und einheitliche Anwendung des Sozialversicherungsrechts sicherzustellen. In einer Phase des Aufbaus des Sozialstaats übernimmt das Amt eine wichtige ordnende und koordinierende Rolle.
Die Aufgaben konzentrieren sich zunächst auf Grundsatzfragen und die Rechtsaufsicht. Damit wird der Grundstein für eine verlässliche staatliche Kontrolle im System der sozialen Sicherung gelegt. Diese Funktion prägt das Selbstverständnis des Amtes bis heute.