Wussten Sie eigentlich,
dass die
Mutterschutzfrist
14 Wochen dauert?

Mutterschaftsgeldstelle

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist in bestimmten Fällen bundesweit für die Zahlung von Mutterschaftsgeld zuständig.

Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert (z. B. über den Ehemann) sind. Außerdem muss ein Beschäftigungsverhältnis (z. B. ein Minijob) bestehen oder der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt haben. Das Mutterschaftsgeld wird in einer Summe ausgezahlt und beläuft sich auf maximal 210 Euro.

Themen auf einen Blick

Schwangere arbeitet lächelnd zu Hause am Laptop.

Anspruchs­voraus­setzungen

In welchen Fällen kann Mutterschaftsgeld beim BAS beantragt werden? Hier finden Sie Näheres zu den Anspruchsvoraussetzungen.

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Frau sitzt am Schreibtisch und füllt ein Formular aus.

Antrag stellen

Wie stelle ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld? Welche Dokumente muss ich vorlegen?
Hier finden Sie alles rund um die Antragstellung.

zum Antrag
Dateiensuche am Laptop; darüber sind etliche Aktenordner abgebildet.

Status­abfrage

Sie haben bereits einen Antrag auf Mutterschaftsgeld gestellt? Hier können Sie den derzeitigen Bearbeitungsstand abfragen.

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Drei Große Fragezeichen stehen an einer Wand.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Thema Mutterschaftsgeld.

zu den FAQ
Viele Menschen überqueren kreuz und quer einen Zebrastreifen.

Daten­schutz­erklärung

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (z.B. Name, (E-Mail-) Adresse, Telefonnummer) und Ihrer Gesundheitsdaten ist uns ein wichtiges Anliegen.

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Kontakt

Nehmen Sie bei Fragen zum Mutterschaftsgeld, den Anspruchsvoraussetzungen oder der Antragstellung gerne Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns um eine zügige Beantwortung.

Vermeiden Sie die Übermittlung Ihrer schützenswerten Daten. Rechtsbehelfe (Widersprüche) müssen Sie schriftlich (per Post) oder per De-Mail einlegen. Sollten wir zur Beantwortung Ihrer Frage auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten Bezug nehmen müssen, ist das per E-Mail aber auch per De-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. In diesen Fällen erhalten Sie unsere Antwort per Briefpost. 

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