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30. März 2022

Anträge auf Verarbeitung von Sozialdaten für die Forschung und Planung im Sozialleistungsbereich gemäß § 75 SGB X

An
alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Alle Verbände der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
Aufsichtsbehörden der Länder
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium Arbeit und Soziales

Veröffentlichung von Musterformularen für die Antragstellung

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundesamt für Soziale Sicherung ist für die Genehmigung der Anträge auf Verarbeitung von Sozialdaten für die Forschung oder Planung im Sozialleistungsbereich gemäß § 75 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) der bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger und deren Verbände zuständig. Insbesondere hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Bundesamt für Soziale Sicherung zum 1. Oktober 2020 auch die Zuständigkeit für die Genehmigung von Anträgen gemäß § 75 SGB X für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und gesetzlichen Unfallversicherung übertragen.

Zur Unterstützung bei der Antragstellung stellen wir auf unserer Homepage ausfüllbare Musterformulare zur Verfügung, die für die Anträge gemäß § 75 SGB X ab sofort verwendet werden können. Wir erwarten bei Anträgen unter Nutzung der Musterformulare aufgrund der besseren Übersicht und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen eine kürzere Bearbeitungszeit der Anträge.

Für jede der in § 75 SGB X vorgesehenen Antrags- bzw. Anzeigemöglichkeiten haben wir ein eigenes Musterformular inklusive der für die Genehmigungsprüfung erforderlichen Anlagen vorgesehen:

Antrags-/ Anzeigeformulare:

Musteranlagen:

Die Formulare können auf der Homepage des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter dem Bereich „Alle Sozialversicherungszweige - Informationstechnik und Datenschutz“ heruntergeladen werden. Bei Rückfragen sowie Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schulte-Drüggelte