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09. November 2021

Durchführung des Stellenvorbehaltes nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

An
An die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit unserem heutigen Rundschreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass mit dem am 20. August 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetz über die Entschädigung
der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (BGBL. Nr. 60/2021, Seite 3932 ff.) einhergehend auch einige wichtige Änderungen im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) erfolgt sind, welche u.a. für die Durchführung des Stellenvorbehalts nach § 10 SVG relevant sind.
Im Einzelnen:
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 SVG (neu) gilt bei den Tarifbeschäftigten und den vorzubehaltenden Stellen ab dem 1. Oktober 2021 eine neue Aufteilung der Entgeltgruppen (EG). Bislang galt zwischen den Entgeltgruppen der vorzubehaltenden Stellen die Aufteilung nach EG 1 bis 4, EG 5 bis 8 und EG 9 bis 12 TVöD. Nach der neuen Fassung soll die Aufteilung nunmehr nach den EG 1 bis 9a und 9b bis 12
TVöD oder der entsprechenden Vergütungsgruppen anderer Tarifverträge erfolgen. Unabhängig davon ist weiterhin jeweils jede zehnte Stelle vorzuhalten.

Den bislang von unserem Hause für die Meldung bereitgestellten Erhebungsbogen haben wir an die aktuellen Änderungen angepasst. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie diesen künftig für das hiesige Meldeverfahren verwenden würden. Das aktuelle Rundschreiben finden Sie auch unter www.bundesamtsozialesicherung.de unter „Aufsicht“ – „Personal und Verwaltung der Träger / Selbstverwaltung“ – „Personal- und Verwaltungsangelegenheiten“ – „Soldatenversorgungsgesetz“.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass uns im Meldeverfahren für das Jahr 2022 einige Sozialversicherungsträger Stellenüberträge für die EG 1 bis 4 sowie 5 bis 8 TVöD gemeldet
haben. Die betroffenen Träger bitten wir, die Stellenüberträge aufgrund der jetzt maßgeblichen Aufteilung nach EG 1 bis 9a zu addieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Alexander Kreischer


Anlage
Erhebungsbogen