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20. April 2022

Bekanntmachung des Rundschreibens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13. April 2022 zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

An
alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Gesundheit
GKV-Spitzenverband
Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen
Arbeitsgemeinschaften der Berufsgenossenschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setzen wir Sie über das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine in Kenntnis.

In der aktuellen Lage können öffentliche Aufträge ab Erreichen der EU-Schwellenwerte, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 VgV bzw. bei Bauleistungen i.V.m. § 3a EU Abs. 3 Nr. 4 VOB/A beschafft werden. 

Bei öffentlichen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte bietet sich die Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO an.

Für kurzfristige Beschaffungsbedarfe, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, kommen auch Vertragsänderung, -verlängerung und / oder -ausweitung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Satz 2 und 3 GWB in Betracht. Bitte beachten Sie, dass Vertragsänderungen nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB für Verträge, die nach EU-Vergaberecht vergeben worden sind, gemäß § 132 Abs. 5 GWB im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen sind. 

Unterhalb der EU-Schwellenwerte wird wegen Änderungen von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auf § 47 UVgO verwiesen.

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(gez. van Doorn) 


Anlage
Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13. April 2022 zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine