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06. August 2020, Nr. 6/2020

Bundesamt für Soziale Sicherung veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat heute seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht.

Der Bericht beleuchtet die wichtigsten Themen aus dem Aufsichts- und Verwaltungsgeschehen des vergangenen Jahres. Hervorzuheben sind zahlreiche neue gesetzliche Regelungen, insbesondere im Bereich der Krankenversicherung, die das BAS begleitet und umgesetzt hat. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) führten zu wesentlichen Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Digitalisierungsfragen haben das BAS im Berichtsjahr erneut intensiv beschäftigt. Die Spannbreite der digitalen Anwendungsmöglichkeiten im Bereich der Sozialversicherung ist groß.

Dazu erklärt der Präsident des BAS, Frank Plate:
„Ziel ist und bleibt es, den digitalen Transformationsprozess insgesamt zu befördern. Im Fokus aller Bestrebungen zur Digitalisierung muss allerdings die Verbesserung der Versorgung stehen. Dabei ist dem Schutz der Sozialdaten höchste Priorität einzuräumen. Das BAS berät die Sozialversicherungsträger bei einer rechtskonformen Umsetzung digitaler Anwendungen.“
Der Tätigkeitsbericht ist zum Nachlesen und zum Download auf der Internetseite des BAS unter www.bundesamtsozialesicherung.de/de/service/downloadcenter/ eingestellt.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), ehemals Bundesversicherungsamt, führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.