50 Jahre Opferentschädigung
Neue Kampagne von BMAS und BAS informiert über Ansprüche und Hilfen nach Gewalttaten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) starten am 2. November 2026 eine Informationskampagne zum Sozialen Entschädigungsrecht. Ziel ist es, die Bekanntheit der staatlichen Unterstützungsleistungen für Menschen zu erhöhen, die durch Gewalttaten gesundheitliche Schäden erlitten haben. Anlass der Kampagne ist das 50-jährige Bestehen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG), das 1976 erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Unterstützung für Gewaltopfer geschaffen hat. Seit dem 1. Januar 2024 gilt das grundlegend modernisierte Soziale Entschädigungsrecht im Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV).
Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die die körperlichen, psychischen, sozialen oder beruflichen Folgen einer Gewalttat tragen müssen. Es berücksichtigt aktuelle Erkenntnisse über die Auswirkungen von Gewalterfahrungen und erweitert die Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene. Zu den Leistungsberechtigten gehören u. a. Betroffene häuslicher oder sexualisierter Gewalt sowie Menschen, die nach terroristischen oder extremistischen Gewalttaten Unterstützung benötigen. Auch Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende können leistungsberechtigt sein.
Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„Vor 50 Jahren wurde mit dem Opferentschädigungsgesetz erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf staatliche Entschädigung für Opfer von Gewalttaten geschaffen. Seitdem hat sich die Unterstützung für Betroffene deutlich weiterentwickelt. Heute bietet das Soziale Entschädigungsrecht weit mehr als finanzielle Leistungen. Dazu gehören beispielsweise schnelle Hilfen in Traumaambulanzen und Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag. Diese und weitere wichtige Hilfen können jedoch nur dann ankommen, wenn die Betroffenen auch davon wissen. Genau deshalb wollen wir mit der Kampagne darüber informieren, welche Unterstützung es gibt und wo Betroffene sie erhalten können.“
Markus Algermissen, Präsident des Bundesamtes für Soziale Sicherung:
„Für eine funktionierende Gesellschaft ist es wichtig, dass Menschen gerade in schwierigen Lebenslagen einen verlässlichen Partner an ihrer Seite wissen. Gerade dann, wenn Schicksalsschläge im Zusammenhang mit Gewalttaten das eigene Leben durchkreuzen, trägt der Staat eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung und Aufgabe nehmen wir sehr ernst und wollen mit dieser Kampagne gut informieren und zeigen, dass die Betroffenen nicht alleine sind.“
Im Mittelpunkt der Kampagne stehen die konkreten Unterstützungsangebote des SGB XIV. Dazu gehören die sogenannten Schnellen Hilfen mit Traumaambulanzen und Fallmanagement, Leistungen der Krankenbehandlung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Leistungen zur sozialen und beruflichen Teilhabe sowie monatliche Entschädigungszahlungen und weitere Hilfen im Einzelfall.
Die amtliche Statistik der Bundesstelle für Soziale Entschädigung verzeichnet für Juni 2026 insgesamt 44.024 Leistungsberechtigte, darunter 26.658 Gewaltopfer. Dennoch bleibt das Recht vielen Menschen bislang unbekannt. In einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Auftrag des BMAS verbanden lediglich sieben Prozent der Befragten den Begriff „Soziale Entschädigung“ mit staatlicher Unterstützung für Gewaltopfer.
Ein begleitendes Faktenblatt (PDF / 932,99 KB) fasst 50 Jahre nach Inkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes die wichtigsten Zahlen, Personengruppen und Leistungen kompakt zusammen.
Weitere Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht, zu den zuständigen Landesbehörden und zu Traumaambulanzen finden sich unter www.bundesamtsozialesicherung.de/ser