Soziales Entschädigungsrecht − Dein Recht auf Rückhalt

Gewalt kann das Leben und die Gesundheit eines Menschen nachhaltig beeinträchtigen. Das Soziale Entschädigungsrecht – kurz SER – sieht für bestimmte Fälle staatliche Unterstützung vor. Hier erfährst du, worum es dabei geht, welche Hilfen möglich sind und an welche Stellen sich Betroffene wenden können.

Unterstützung finden

Fragen und Antworten

Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?

Das Soziale Entschädigungsrecht unterstützt Menschen, die durch ein Ereignis gesundheitlich geschädigt wurden, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft besondere Verantwortung übernimmt. Das können beispielsweise Opfer von Gewalttaten oder Fälle von häuslicher Gewalt oder Impfschäden sein. 

Ob ein Anspruch besteht und welche Leistungen im Einzelfall möglich sind, prüft die zuständige Behörde des Bundeslandes, in dem die antragstellende Person wohnt. 

Hilfe für Betroffene

Verantwortliche der Länder

Anträge werden in der zuständigen Landesbehörde gestellt.

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Traumaambulanzen

Traumaambulanzen bieten im Rahmen der Schnellen Hilfen kurzfristige psychotherapeutische Unterstützung.
 

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Private Hilfsorganisationen und Stellen

Weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote

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Opferbeauftragte und Anlaufstellen

Opferbeauftragte und Anlaufstellen in den Ländern beraten und vermitteln passende Unterstützung.

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Wer kann Unterstützung durch das SER erhalten?

Unterstützung können Menschen erhalten, die körperliche oder psychische Gewalt erfahren haben. Auch Angehörige, Hinterbliebene und nahestehende Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.

Welche Arten der Unterstützung gibt es?

Die Soziale Entschädigung besteht nicht nur aus Geldleistungen. Je nach persönlicher Situation und gesetzlichen Voraussetzungen können unterschiedliche Hilfen in Betracht kommen:

  • Schnelle Hilfen, zum Beispiel Unterstützung in einer Traumaambulanz oder durch ein Fallmanagement
     
  • Medizinische und psychotherapeutische Leistungen
     
  • Leistungen zur Teilhabe, etwa am Arbeitsleben, an Bildung oder am sozialen Leben
     
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
     
  • Entschädigungszahlungen und weitere Leistungen im Einzelfall

Welche Unterstützung möglich ist, richtet sich nach den anerkannten Folgen der Gewalterfahrung und dem individuellen Bedarf.

Ausführliche Informationen zum Sozialen Entschädigungsrecht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert ausführlich über Voraussetzungen, Leistungen, Schnelle Hilfen und das Antragsverfahren. Dort findest Du außerdem die Broschüre „Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV“ und Antragsunterlagen.

Ausführliche Informationen beim BMAS

Häufige Fragen zum Sozialen Entschädigungsrecht

Was bedeutet SER?

SER steht für Soziales Entschädigungsrecht. Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB XIV.

Erhalte ich nach jeder Gewalttat Leistungen?

Nicht jede Gewalttat führt automatisch zu Leistungen der Sozialen Entschädigung. Entscheidend ist unter anderem, ob die Gewalttat zu gesundheitlichen Folgen geführt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und welche Unterstützung möglich ist, prüft die zuständige Behörde im Einzelfall.

Gibt es nur finanzielle Entschädigung?

Nein. Das SER umfasst unter anderem Schnelle Hilfen, Krankenbehandlung, Teilhabeleistungen, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Entschädigungszahlungen und weitere Hilfen.

Was sind Schnelle Hilfen?

Zu den Schnellen Hilfen gehören das Fallmanagement und Leistungen in einer Traumaambulanz. Das Fallmanagement kann durch das Antrags- und Leistungsverfahren begleiten. Traumaambulanzen bieten zeitnahe psychotherapeutische Unterstützung.

Wo stelle ich einen Antrag?

Der Antrag wird bei der zuständigen Landesbehörde beziehungsweise dem Träger der Sozialen Entschädigung im jeweiligen Bundesland gestellt. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich.

Ist die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) für meinen Antrag zuständig?

Über einzelne Anträge entscheiden die zuständigen Behörden der Länder. Die BfSE bearbeitet keine Anträge.

Was gilt, wenn die Gewalttat länger zurückliegt?

Dafür gelten besondere Regelungen, die unter anderem vom Zeitpunkt der Tat und der Antragstellung abhängen. Lass deinen konkreten Fall von der zuständigen Landesbehörde oder einer Beratungsstelle einordnen. Ausführliche Informationen bietet auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.