Weiterentwicklung

Folgegutachten über die Verteilung von Zuweisungen an Krankenkassen für Krankengeld und Auslandsversicherte vorgelegt

Aufbauend auf den bereits seit 2016 vorliegenden Gutachten „Zuweisungen für Krankengeld“ und „Zuweisungen für Auslandsversicherte“ sind dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) 2019 zwei Folgegutachten vorgelegt worden.

Zielsetzung der Folgegutachten war es, neue Verfahren für die Berechnung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Das Folgegutachten zum Krankengeld wurde durch die IGES GmbH, das Folgegutachten zu den Auslandsversicherten durch ein Konsortium der WIG² GmbH, der EsFoMed GmbH und des Lehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen bearbeitet.

Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse bei längerer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich dabei nach dem Einkommen des Mitglieds. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Krankengeldfall eintritt, sowie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sind allerdings von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Das Folgegutachten Krankengeld zeigt, dass die Höhe der Zuweisungen, die die Krankenkassen zur Deckung dieser Ausgaben vom Gesundheitsfonds erhalten, näher an den tatsächlich eintretenden Krankengeld-Ausgaben liegt, wenn bei Schätzung dieser Ausgaben im Risikostrukturausgleich Erkrankungen, die zeitgleich mit Zahlung des Krankengelds auftreten, berücksichtigt werden.

Für Versicherte, die sich mehr als die Hälfte des Jahres im Ausland aufhalten (Auslandsversicherte), stehen Morbiditätsinformationen, wie sie das BAS im Rahmen der Berechnung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich verwendet, nicht oder nur unvollständig zur Verfügung. Das vorgelegte Folgegutachten zeigt, dass eine höhere Zuweisungsgenauigkeit mithilfe der Abrechnungsdaten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) gelingen kann. So fließt das Preisniveau der Gesundheitsausgaben im jeweiligen Wohnland mit in die Berechnung ein.

Beide Folgegutachten basieren auf den Daten für den Jahresausgleich 2017. Der Gesundheitsfonds hat den Krankenkassen im Jahr 2017 rd. 214 Mrd. Euro zur Deckung ihrer Ausgaben zugewiesen; hiervon entfallen rd. 5,3 % auf Zuweisungen für Krankengeld (11,3 Mrd. Euro) und 0,3 % auf Zuweisungen für Auslandsversicherte (603 Mio. Euro).