Überblick

Aufsichtsprüfungen

Das Bundesamt für Soziale Sicherung führt systematische Aufsichtsprüfungen bei den bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträgern durch.

Dazu gehören insbesondere die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Ziel ist es, bei den Rentenversicherungsträgern nicht nur Fehler im Einzelfall aufzudecken, sondern durch eine systematische Analyse der Fehlerquellen und Fehlerschwerpunkte eine fehlerfreie verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Rechtsanwendung sicherzustellen. Dabei werden unabhängig von Eingaben und Stellungnahmeersuchen Dritter regelmäßig die Rentenversicherungsträger nach Themengebieten geprüft. Diese umfassen das gesamte Leistungsrecht der Rentenversicherung (Rente und Rehabilitation im In- und Ausland) sowie das Versicherungs- und Beitragsrecht, die berufsständischen Sondersysteme sowie Verfahrensfragen.

Neben den regelmäßigen Turnusprüfungen können auch Nachschauen und Sonderprüfungen aus besonderem Anlass durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt der Prüftätigkeit des Bundesamtes für Soziale Sicherung bilden generell gesetzliche Neuregelungen und ihre Umsetzung in der Praxis durch die Rentenversicherungsträger.