Fördergelder und Vorhabenfinanzierungen

Elektronische Mittelanforderung

Das BAS hat das Verfahren des bisher in Papierform durchgeführten Mittelabrufs für alle Förder- sowie zahlreiche Finanzierungstatbestände seit dem Jahr 2023 auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Zu diesem Zweck hat das BAS das Portal „Elektronische Mittelanforderung (EMA-Portal)“ eingerichtet.

Den Zugang zum Portal erhalten nur autorisierte Beschäftigte der mittelanfordernden Stellen (maS). Die benötigten Dokumente für den Mittelabruf müssen daher von einer Stelle gesammelt und eingereicht werden. Die Portallösung umfasst die Mittelabrufe in den Bereichen „Fördergelder“ und „Vorhabenfinanzierung“, ferner die Finanzierung besonderer Einrichtungen sowie Finanzierungsbeteiligungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Das Portal ist im Hinblick auf künftige neue Fördertatbestände erweiterbar.

Die Umstellung ist Teil der Strategie des BAS zur Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Mit dem EMA-Portal werden erhebliche natürliche Ressourcen eingespart - mindestens 40.000 Seiten Papier p. a., was jährlich 400.000 Liter Wasser und rund vier Bäume rettet.

Die Mittelabrufe werden ausschließlich in elektronischer Form über das EMA-Portal abgewickelt. Schriftlich gestellte Anträge werden grundsätzlich postalisch zurückgesandt. 

Die Einzelheiten zum Portal entnehmen Sie bitte dem dazugehörigen Leitfaden und der Schnittstellenbeschreibung.

 

Testumgebung

Test-Portalzugang

In dieser Umgebung können alle Portalfunktionen getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/
 

Test-Schnittstelle

Hierüber kann die Schnittstelle getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/openapi