Fördergelder und Vorhabenfinanzierungen

Elektronische Mittelanforderung

das BAS stellt das Verfahren des bisher urschriftlich gestützten Mittelabrufs für alle Förder- sowie zahlreiche Finanzierungstatbestände zum 01.01.2023 auf ein elektronisches Verfahren um. Zu diesem Zweck hat das BAS das Portal „Elektronische Mittelanforderung (EMA-Portal)“ eingerichtet.

Den Zugang zum Portal erhalten nur autorisierte Beschäftigte der mittelanfordernden Stellen (maS). Die benötigten Dokumente für den Mittelabruf müssen daher von einer Stelle gesammelt und eingereicht werden. Die Portallösung umfasst die Mittelabrufe in den Bereichen „Fördergelder“ und „Vorhabenfinanzierung“, ferner die Finanzierung besonderer Einrichtungen sowie Finanzierungsbeteiligungen aus Mitteln des Ausgleichsfonds. Eine vollständige Liste aller betroffenen Fördertatbestände finden Sie hier. Das Portal ist im Hinblick auf künftige neue Fördertatbestände erweiterbar.

Die Umstellung ist Teil der Strategie des BAS zur Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Mit dem EMA-Portal werden erhebliche natürliche Ressourcen eingespart - mindestens 40.000 Seiten Papier p.a. unter entsprechendem CO2-Ausstoß.

Aus verfahrenstechnischen Gründen existiert keine Übergangsfrist, innerhalb derer der Mittelabruf sowohl papiergebunden als auch in elektronischer Form erfolgen kann. Der Mittelabruf wird somit ab dem 01. Januar 2023 ausschließlich in elektronischer Form erfolgen und ausschließlich über das EMA-Portal abgewickelt. Schriftlich gestellte Anträge werden nach der Umstellung postalisch zurückgesandt.

Die Einzelheiten zum Portal entnehmen Sie bitte dem dazugehörigen Benutzerhandbuch und der Schnittstellenbeschreibung.

 

Testumgebung

Test-Portalzugang

In dieser Umgebung können alle Portalfunktionen getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/
 

Test-Schnittstelle

Hierüber kann die Schnittstelle getestet werden:
https://ema-portal.bundesamtsozialesicherung.de/integration/api/openapi-ui/index.html