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19. Juni 2020

Vergabestatistik nach der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)

An
alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Gesundheit
GKV-Spitzenverband
Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger

Einführung der bundesweiten Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit setzen wir Sie auf Bitten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung der bundesweiten Vergabestatistik zum 1. Oktober 2020 in Kenntnis.

Die Novelle der Vergabestatistikverordnung ist zum 1. April 2020 in Kraft getreten. Hierdurch wurden die rechtlichen Grundlagen für die Statistik und das Spektrum der zu erhebenden Daten vor Beginn der Meldepflicht angepasst.

Die Vergabestatistik wird nach dem aktuellen Stand zum 1. Oktober 2020 den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen.

Hervorzuheben sind drei Punkte:

  • Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 VergStatVO übermitteln die Auftraggeber nach der Auftragsver¬gabe mit einem Auftragswert von mehr als 25.000 Euro (netto) die statistischen Daten;
  • die Auftraggeber bestimmen eine oder mehrere Berichtsstellen, welche die statistischen Daten melden. Diese Berichtsstellen müssen sich vorab bei dem Statistischen Bundesamt (Destatis) registrieren. Die Registrierung erfolgt online ab dem 1. Juli 2020;
  • die Berichtsstellen melden die Vergabedaten entweder automatisiert per Schnittstelle oder manuell über ein Online-Formular.

Derzeit arbeitet das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat an der technischen Umsetzung einer entsprechenden Schnittstelle für die e-Vergabe-Plattform des Bundes.

Mit beiliegendem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und den dort enthaltenen Links werden Sie darüber informiert, wie Auftraggeber ihren statistischen Pflichten nachkommen können.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(van Doorn)

 

Anlage
Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Mai 2020