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06. Februar 2020

Neue EU-Schwellenwerte zum 1. Januar 2020

An
alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Gesundheit
GKV-Spitzenverband
Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit den Delegierten Verordnungen der EU-Kommission 2019/1827, 2019/1828, 2019/1829 und 2019/1830, jeweils vom 30. Oktober 2019, werden die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren angepasst. Die Verordnungen wurden im Amtsblatt der Europäischen Union sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die geänderten EU-Schwellenwerte sind ab dem 1. Januar 2020 von allen öffentlichen Auftraggebern im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.

Demnach gelten folgende Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen:

Klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 Euro
Soziale und andere besondere Dienstleistungen (unverändert): 750.000 Euro

Bauaufträge: 5.350.000 Euro
Konzessionsvergaben: 5.350.000 Euro

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. van Doorn

Anlagen