08. Oktober 2026

Gesetzliche Krankenversicherung – Vertragswesen: Unzulässige Einbeziehung subjektiver Patientenbewertungen in Online-Informationssysteme zur Suche von Ärzten bzw. Psychotherapeuten

An
An alle bundesunmittelbaren Krankenkassen
nachrichtlich
BMG
Aufsichtsbehörden der Länder
GKV-Spitzenverband

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der 108. Aufsichtsbehördentagung haben die Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sich mit der Thematik beschäftigt, dass Krankenkassen ihren Versicherten Online- Informationssysteme zu medizinischen Leistungsangeboten zur Verfügung stellen, die auch subjektive Patientenbewertungen beinhalten.

Krankenkassen sind nach § 305 Abs. 3 Satz 1 SGB V verpflichtet, ihren Versicherten auf Verlangen umfassende Informationen über Leistungsangebote ihrer Vertragspartner zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch Online-Informationssysteme.

Die Aufsichtsbehörden bewerten aber Angebote, die subjektive Patientenbewertungen beinhalten, als nicht rechtskonform, weil Informationen über zugelassene Leistungserbringer sachlich, objektiv und ausgewogen sein und die Vielfalt der Leistungserbringer berücksichtigen müssen. Den entsprechenden Beschluss der Aufsichtsbehördentagung fügen wir unserem Schreiben mit der Bitte um Beachtung anbei.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an uns.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Antje Domscheit