14. September 2026

Überarbeitung der Leitlinien 88 für das Mieten von Büroräumen

Sehr geehrte Damen und Herren,
 

die Leitlinien 88 (letzter Stand 16. Mai 2019) wurden nunmehr überarbeitet. Neben einigen redaktionellen Anpassungen hat das BAS die Bedarfsermittlung (Ziffer 1.1; bis Blatt 7) im
Hinblick auf die geänderten Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (Neue RBBau; aktuelle Fassung: 1. Juli 2024) neu gefasst. Aufgrund der neuen Regeln zur
Ermittlung des Raumbedarfs benötigt das BAS zur Überprüfung der Mietvorhaben andere Unterlagen als bisher. Die Anlage 3 (vorzulegende Unterlagen) wurde entsprechend angepasst.
 

Die aktuelle Version der Leitlinien 88 (Stand: September 2026) ist im Internet unter folgendem Link abrufbar:
bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/alle-sozialversicherungszweige-verwaltung-undselbstverwaltung/weitere-themen/
 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Odenthal