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30. September 2021, Nr. 4/2021

Verzeichnis der Vertragstransparenzstelle jetzt vollständig online

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat das vollständige Verzeichnis der Vertragstransparenzstelle nach § 293a SGB V mit sämtlichen gesetzlich vorgesehenen Angaben auf seiner Homepage veröffentlicht.

Das Verzeichnis dient der Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich nach § 273 SGB V. Außerdem stellt es für Versicherte, Aufsichtsbehörden und die interessierte Fachöffentlichkeit eine Informationsplattform für die Selektivverträge der Krankenkassen dar.

Das bisherige Verzeichnis beinhaltete zunächst in einer ersten Stufe alle Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und zur besonderen Versorgung nach
§ 140a SGB V mit Angaben zur Vertragsnummer, Vertragsform und der vertragsschließenden Krankenkassen. Die 2. Stufe des Verzeichnisses umfasst nunmehr die folgenden weiteren Angaben zu den Verträgen: Vertragsbeginn, Vertragsende, Wirksamkeit von Vertragsänderungen, Geltungsbereich des Vertrages sowie – sofern von den Vertragsparteien vereinbart – auch die dem Vertrag als Einschlusskriterien zugrunde liegenden Diagnosen und bei Verträgen zur besonderen Versorgung die teilnehmenden Leistungserbringer.

Der Präsident des BAS, Frank Plate, erklärt: „Das Verzeichnis der Vertragstransparenzstelle umfasst insgesamt Datensätze zu rund 11.500 Verträgen. Mit dem Start der 2. Stufe ist der gesetzliche Auftrag aus dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) erfüllt und ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu mehr Transparenz und Fairness im Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen erreicht.“

Vertragsänderungen und Angaben zu neu abgeschlossenen Verträgen sind von den Krankenkassen fortlaufend an die Vertragstransparenzstelle zu übermitteln, sodass das Verzeichnis einen aktuellen Stand aller Selektivverträge abbildet.

Das Verzeichnis der Vertragstransparenzstelle erreichen Sie unter www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/vertragstranzparenzstelle.