GKV-Schätzerkreis schätzt die finanziellen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2026 und 2027
Bei seiner Sitzung am 13./14. Oktober 2026 kam der GKV-Schätzerkreis – bestehend aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes – zu einer einvernehmlichen Prognose der Höhe der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Jahre 2026 und 2027.
Schätzergebnis 2026
Die Einnahmen des Gesundheitsfonds werden auf 312,2 Mrd. Euro geschätzt. Diese beinhalten den Bundeszuschuss nach § 221 SGB V in Höhe von 14,5 Mrd. Euro und einen ergänzenden Bundeszuschuss zur Refinanzierung der Sofort-Transformationskosten der Krankenhäuser in Höhe von 2,5 Mrd. Euro abzüglich des jeweiligen Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse. Des Weiteren werden ein Darlehen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2,3 Mrd. Euro und eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 826 Mio. Euro berücksichtigt.
Die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen für das Jahr 2026 werden auf 370,1 Mrd. Euro prognostiziert.
Die fixierten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 312,3 Mrd. Euro.
Schätzergebnis 2027
Für das Jahr 2027 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 320,7 Mrd. Euro. Diese beinhalten den Bundeszuschuss nach § 221 SGB V in Höhe von 13,15 Mrd. Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse.
Die Ausgaben der Krankenkassen im Jahr 2027 belaufen sich voraussichtlich auf 378,1 Mrd. Euro.
Bei der Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds wird ein Betrag in Höhe von 2,4 Mrd. Euro zur Auffüllung der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds auf das gesetzliche Mindestniveau berücksichtigt.
Aus den Schätzergebnissen für das Jahr 2027 ergibt sich ein rechnerischer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von unverändert 2,9 Prozent. Veränderungen bei den Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen werden nicht berücksichtigt. Der tatsächlich erhobene Zusatzbeitragssatz obliegt der jeweiligen Krankenkasse.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2027 festlegen und ihn bis zum 1. November 2026 im Bundesanzeiger bekannt geben. Dabei wird das Bundesministerium für Gesundheit auch Informationen berücksichtigen, die erst nach dem Schätzerkreis bekannt werden und relevanten Einfluss auf den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz haben.