Rundschreiben RSA
22. März 2018

Sicherung der Datengrundlage für den Risikostrukturausgleich vom 22. März 2018

An
An die am Risikostrukturausgleich teilnehmenden Krankenkassen
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit
Aufsichtsbehörden der Länder
GKV-Spitzenverband

Arbeitsgruppe der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zur Abstimmung einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Prüfung von Verträgen nach §§ 73b und 140a SGB V gemäß § 71 Abs. 5 und 6 SGB V

Sitzung der Arbeitsgruppe am 21. Februar 2018 im Bundesversicherungsamt