Rundschreiben
01. Februar 2024

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung)

An
An alle bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
nachrichtlich
Nachrichtlich:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie den aktualisierten Leitfaden zur Unfallversicherungs-Altersrückstel-lungsverordnung (UV-AltRückV) in Reinschrift und im Ergänzungsmodus mit der Bitte um Beachtung. Der aktualisierte Leitfaden ersetzt den Leitfaden vom 10. Januar 2024.

Neben redaktionellen Anpassungen wurde die Rubrik „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“ inhaltlich ergänzt.

Die aktuelle Version des Leitfadens zur UV-AltRückV ist auf der Webseite des BAS unter der Rubrik Themen/alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen/Altersversorgungsverpflichtungen zu finden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller