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29. Juli 2025

Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung)

An
Bundesunmittelbare Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Glinkastraße 40 10117 Berlin
nachrichtlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat IVa 4
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
Referat 724
Rochusstraße 1
53123 Bonn

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie eine aktuelle Version des Leitfadens zur Umsetzung der Unfallversicherungs-Altersrückstellungsverordnung (UV-AltRückV) in Reinschrift und im Ergänzungsmodus mit der Bitte um Beachtung. Der Leitfaden wurde mit dem BMAS, dem BMEL und der DGUV abgestimmt und ersetzt den Leitfaden vom 1. Februar 2024.

Die aktuelle Version des Leitfadens zur UV-AltRückV ist auch auf der Webseite des BAS unter der Rubrik Themen / alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen / Altersversorgungsverpflichtungen zu finden.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller