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30. September 2020, Nr. 7/2020

Vertragstransparenzstelle geht online

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat alle Verträge zur besonderen und hausarztzentrierten Versorgung zusammengestellt, die bundesweit zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern geschlossen worden sind. Das Verzeichnis ist auf der Homepage veröffentlicht.

Mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) vom 22. März 2020 wurde dem BAS die Aufgabe übertragen, eine Transparenzstelle für Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b SGB V und besonderen Versorgung nach § 140a SGB V zu errichten.
Die Vertragstransparenzstelle soll die Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich nach § 273 SGB V sichern. Zugleich soll sie Transparenz über die Verträge der Krankenkassen für Versicherte, Aufsichtsbehörden und die interessierte Fachöffentlichkeit schaffen.
Zum Start der Transparenzstelle erklärt der Präsident des BAS, Frank Plate: „Ich freue mich, dass es dem BAS gelungen ist, die erste Stufe der Transparenzstelle reibungslos und pünktlich zum 30. September 2020 zu errichten. Damit ist ein weiterer und wichtiger Schritt für einen fairen und transparenten Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen getan.“
In der ersten Fassung des Verzeichnisses sind bereits 11.237 Datensätze erfasst. Das Verzeichnis wird zum 30. September 2021 um weitere Angaben ergänzt, u. a. um den räumlichen Geltungsbereich der Verträge und die Art der beteiligten Leistungserbringer.
Das Verzeichnis der Vertragstransparenzstelle erreichen Sie unter https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/vertragstransparenzstelle.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) führt die Aufsicht über die Träger und Einrichtungen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt. Zudem nimmt das BAS wichtige Verwaltungsaufgaben im Bereich der Sozialversicherung wahr. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. die Verwaltung des Gesundheitsfonds, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs in der Krankenversicherung, die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie die Verwaltung des Ausgleichsfonds in der sozialen Pflegeversicherung.