Beschwerde über einen Sozialversicherungsträger

Beschwerdeformular

Wenn Sie mit der Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers (Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherungsträger) nicht einverstanden sind oder einen anderweitigen Fehler im Verwaltungshandeln eines Trägers vermuten, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde (sog. Eingabe) an die Aufsichtsbehörde zu richten.

Zuständige Aufsichtsbehörde ist in vielen Fällen das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Eine vollständige Liste der Sozialversicherungsträger, die unserer Aufsicht unterstehen, finden Sie hier.

Außerdem haben wir für Sie Ansprechpartner/-innen zusammengestellt für Angelegenheiten, die nicht das Bundesamt für Soziale Sicherung betreffen. Diese Liste finden Sie hier.

Im Folgenden finden Sie unser Beschwerdeformular. Bitte füllen Sie dieses in Ruhe aus. Sie können zunächst den Sozialversicherungszweig und den Sozialversicherungsträger wählen, über den Sie sich beschweren möchten. Anschließend finden Sie eine Darstellung von häufigen Fragen, die uns zu dem jeweiligen Versicherungsbereich bereits gestellt worden sind.

Beschwerde über einen Sozialversicherungsträger

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