Wussten Sie schon,
dass das BAS
auch den Transformationsfonds verwaltet?

Transformationsfonds

Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen wird mit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über einen Transformationsfonds gefördert. Das BAS wird den Transformationsfonds künftig als neue Aufgabe verwalten und Förderanträge prüfen, die die Länder für Modernisierungsvorhaben stellen. Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform, die eine hochwertige, flächendeckende und effiziente Versorgungsqualität sicherstellen soll.

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 hat zum Ziel, die Behandlungsqualität zu verbessern, die flächendeckenden medizinischen Versorgung sicherzustellen, die Effizienz in der Krankenhausversorgung zu steigern und Bürokratie zu reduzieren.
Um Vorhaben zu fördern, mit denen die Krankenhausstrukturen in Deutschland im Sinne der Reform angepasst werden, wird beim BAS ein Transformationsfonds eingerichtet. So haben die Länder die Möglichkeit, Prozesse zur Transformation der Krankenhauslandschaft zielgenau zu unterstützen.
Mit dem Transformationsfonds wird in den Jahren 2026 bis 2035 ein Finanzvolumen in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro für die förderungsfähigen Vorhaben der Krankenhäuser bereitgestellt. Hierzu werden nach derzeitigem Stand 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und damit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht. Vorausgesetzt wird, dass sich die antragstellenden Länder, ggf. gemeinsam mit den Krankenhausträgern, mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. 
 

Gefördert werden Vorhaben zur

  • standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten,
  • Umstrukturierung von Standorten mit dem Ziel sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu bilden,
  • Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen, einschließlich robotergestützter Telechirurgie,
  • Bildung bzw. Ausbau von Zentren zur Behandlung von seltenen, komplexen oder schwerwiegenden Erkrankungen,
  • Bildung bzw. Fortentwicklung von regional begrenzten Krankenhausverbünden (mit mindestens zwei Krankenhäusern), insbesondere durch Standortzusammenlegungen,
  • Bildung integrierter Notfallstrukturen,
  • Schließung von Krankenhausstandorten bzw. Teilen davon in Gebieten mit einer hohen Dichte an Krankenhäusern bzw. Krankenhausbetten,
  • Schaffung von zusätzlichen Ausbildungskapazitäten.
     

Für die Durchführung des Förderverfahrens wird das BAS eine Förderrichtlinie erlassen und hier zum Download bereitstellen.
Der Krankenhausträger meldet gegenüber dem zuständigen Landesministerium das Vorhaben an, das aus dem Transformationsfonds gefördert werden soll. Das Land entscheidet dann, für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll und stellt einen entsprechenden Antrag beim BAS. Nur die Länder können Fördermittel aus dem Transformationsfonds beantragen. Sie stellen ihren Antrag über ein elektronisches Verwaltungsportal, das das BAS einrichtet.
Das BAS prüft die eingegangenen Anträge der Länder auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Transformationsfonds und weist die Mittel bis zu der Höhe zu, die das jeweilige Land nach dem Königsteiner Schlüssel beantragen kann. Das BAS veröffentlicht die Höhe dieser Beträge für jedes Jahr bis zum 31. März des vorhergehenden Jahres auf dieser Themenseite.
Zudem führt das BAS den Zahlungsverkehr sowie die Rechnungslegung durch. Eine weitere Aufgabe des BAS besteht darin, bewilligte Fördermittel zurückzufordern, sofern die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht mehr erfüllt werden.