Rundschreiben KV
10. Oktober 2023

Leitfaden zur Altersrückstellungsverordnung für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (KK-AltRückV)

An
alle bundesunmittelbaren Krankenkassen GKV-Spitzenverband Reinhardtstr. 28 10117 Berlin
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit
53107 Bonn

Minister/innen und Senator/innen für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Länder

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt erhalten Sie den aktualisierten Leitfaden zur Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) in Reinschrift und im Ergänzungsmodus mit der Bitte um Beachtung. Der aktualisierte Leitfaden ersetzt den Leitfaden vom 30. Mai 2022.
Neben redaktionellen Anpassungen wurden die folgenden Randnummern (Rn.) inhaltlich angepasst oder ergänzt:

  • Rn. 3: Hinweis auf die mögliche Einstandspflicht des Arbeitgebers bei Kürzung von Versicherungsansprüchen nach § 233 Absatz 1 Nr. 1a Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
  • Rn. 8: ergänzender Hinweis auf den Geltungsbereich der Anlagevorschriften nach §§ 80 ff. SGB IV für die Geldanlagen der Unterstützungskassen.
  • Rn. 17: ergänzender Hinweis auf ein Treuhand-Modell (Contractual Trust Arrangement) als ein weiteres Finanzierungsinstrument der betrieblichen Altersversorgung.
  • Rn. 24: Hinweis auf die Mindestvorgabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KK-AltRückV.
  • Rn. 55: Hinweis auf die aktuellen Anlagevorschriften nach dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz.
  • Nach der Rn. 78: Erweiterung und Aufnahme neuer Fragen in Folge von Anfragen seitens der Krankenkassen.
  • Die aktuelle Version des Leitfadens zur KK-AltRückV ist auf der Webseite des BAS unter der Rubrik Themen / alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen / Altersversorgungsverpflichtungen zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller