Rundschreiben KV
30. Mai 2022

Leitfaden zur Altersrückstellungsverordnung für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (KK-AltRückV)

An
An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich
Bundesministerium für Gesundheit
Minister/innen und Senator/innen für Arbeit Gesundheit und Soziales der Länder

Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie den aktualisierten Leitfaden zur Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) in Reinschrift und im Ergänzungsmodus mit der Bitte um Beachtung. Der aktualisierte Leitfaden ersetzt den Leitfaden vom 19. März 2020.
Neben redaktionellen Anpassungen wurden folgenden Randnummern inhaltlich angepasst oder ergänzt:
• Rn. 27: Anpassung des Höchstrechnungszinses von 0,9 % auf 0,25 % gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRückV).
• Rn. 32: Hinweis auf den Kontenrahmen für die Träger der gesetzlichen Krankenversi-cherung und für den Gesundheitsfonds (gültig ab 01.Januar 2022).
• Rn. 50: Anpassung der Zeitspanne von 30 Jahre auf 27 Jahre.
• Nach Rn. 76: Erweiterung und Aufnahme neuer Fragen und Antworten in Folge von Anfragen seitens der Krankenkassen.
Die aktuelle Version des Leitfadens zur KK-AltRückV ist auf der Webseite des BAS unter der Rubrik Themen / alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen / Altersversorgungsverpflichtungen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller
Anlagen