Rundschreiben KV
22. September 2025

Leitfaden zur Altersrückstellungsverordnung für die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände (KK-AltRückV)

An
alle bundesunmittelbaren Krankenkassen
nachrichtlich
GKV-Spitzenverband
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Bundesministerium für Gesundheit
Minister/innen und Senator/innen für Arbeit,
Gesundheit und Soziales der Länder


Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie den aktualisierten Leitfaden zur Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV) in Reinschrift und im Ergänzungsmodus mit der Bitte um Beachtung. Der aktualisierte Leitfaden ersetzt den Leitfaden vom 10. Oktober 2023.
Neben redaktionellen Anpassungen wurden die folgenden Randnummern (Rn.) inhaltlich angepasst oder ergänzt:

  • Rn. 17: ergänzender Hinweis in Bezug auf das Treuhandmodell (CTA)
  • Rn. 27: Anpassung des VAG-Rechnungszinses von 0,25 % auf 1,00 % aufgrund der von der BaFin angepassten Deckungsrückstellungsverordnung • Rn. 34: Hinweis auf die Zweckbindung des Deckungskapitals zur Finanzierung der Altersversorgungsverpflichtungen nach § 170 SGB V
  • Nach der Rn. 79: Erweiterung des Fragenkatalogs

Die aktuelle Version des Leitfadens zur KK-AltRückV ist auf der Webseite des BAS unter der Rubrik Themen / alle Sozialversicherungszweige - Finanzen und Vermögen / Altersversorgungsverpflichtungen zu finden.
 

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller