Immobilien im Eigentum der Sozialversicherungsträger
Sehr geehrte Damen und Herren,
das BAS veröffentlicht das Merkblatt zur Veräußerung und Vermietung von Immobilien im Eigentum der Sozialversicherungsträger unter Beachtung des § 24 SVHV, der gesetzlichen Aufgabenerfüllung i. S. d. § 30 Abs. 1 SGB IV sowie der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach § 69 Abs. 2 SGB IV.
Das Merkblatt wird auf der Internetseite des BAS unter der Rubrik Themen / alle Sozialversicherungszweige – Finanzen und Vermögen / Haushalts- und Rechnungswesen veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Reiner Müller