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24. Juni 2025

Aktualisierung der Anlagen 1a, 1b und 1c der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder gemäß § 35a Absätze 6 und 6a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (AVV) ab 1. Juli 2025

An
An die Vorsitzenden der Verwaltungsräte der bundesunmittelbaren Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkrankenkassen
nachrichtlich

Sehr geehrte Damen und Herren,
alle bundes- und landesunmittelbaren Krankenkassen mit eigenem Personal haben die Grundvergütungen der Vorstände - einschließlich aller Nebenleistungen und Versorgungsregelungen - für das Jahr 2024 am 1. März 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Auf dieser Grundlage wurde die Neuberechnung der Trendlinien für den Bereich der Krankenkassen vorgenommen. Die aktualisierten Trendlinien beziehen sich auf fünf unterschiedliche Versichertengruppen (Cluster) und werden hiermit mit Wirkung zum 1. Juli 2025 bekannt gegeben.

Die in Anlage 1a der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift enthaltenen Trendlinien dienen als Orientierungshilfe für eine marktüblich Gesamtvergütung der Vorstandsvorsitzenden der landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen.
Des Weiteren werden die Trendlinien für die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Anlagen 1b) sowie für die Medizinischen Dienste (Anlage 1c) ebenfalls mit Wirkung zum 1. Juli 2025 veröffentlicht.
Die grafischen Darstellungen der verschiedenen Trendlinien stehen Ihnen zudem auf unserer Internetseite unter dem folgenden Link: www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/alle-sozialversicherungszweige-personal/vorstandsverguetung/
zur Verfügung. Dort können Sie die entsprechenden Dateien einsehen und herunterladen.
Sollten sich im Zusammenhang mit Anlage 1a Fragen ergeben, können Sie sich gerne an uns wenden. Bei Fragen zu den Anlagen 1b und 1c wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Landesaufsichtsbehörde beziehungsweise an das federführende Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat III B 1 - Grundsatzfragen und Aufsicht Unfallversicherung), welches die Trendwertberechnung und die Erstellung der Trendlinien verantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Thorsten Schlotter
Anlagen
Anlagen 1a, 1b und 1c zur AVV