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28. Mai 2025

Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A)

An
An alle bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger
nachrichtlich

Sehr geehrte Damen und Herren,  

das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) am 2. April 2025 im Bundesanzeiger bekannt gegeben (BAnz AT 02.04.2025 B7).

Aus der Bekanntmachung der Änderung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vom 11. März 2025 (BAnz AT 02.04.2025 B7) ergibt sich, dass die bisherigen Fußnoten zum § 3a VOB/A gestrichen worden sind. Im Gegenzug wurden folgende zwei Fußnoten neu eingefügt:

Fußnote 1 in § 3a Absatz 3 VOB/A enthält folgenden Text: 
„Für Bauleistungen kann befristet bis zum 31. Dezember 2025 eine Freihändige Vergabe bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer erfolgen.“ 
Damit erhöht sich der Auftragswert für Freihändige Vergaben befristet bis zum 31. Dezember 2025 von 10.000 Euro auf 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Fußnote 2 in 3a Absatz 4 VOB/A enthält folgenden Text: 
„Bauleistungen können befristet bis zum 31. Dezember 2025 nach Maßgabe des § 3a Absatz 4 ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens (Direktauftrag) bis zu einem voraussichtlichen Auftragswert von 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer beschafft werden.“ 
Damit erhöht sich der Auftragswert für Direktaufträge befristet bis zum 31. Dezember 2025 von 3.000 Euro auf 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer.

Die übrigen Voraussetzungen nach § 3a VOB/A bleiben hiervon unberührt.

Die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger können diese befristete Änderungen der VOB/A in Anspruch nehmen.

Diese Verwaltungsvorschriften traten am 2. April 2025 in Kraft und treten mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Das BAS regt an, die Beschaffungsrichtlinien unter Berücksichtigung der vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Änderungen an der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vom 2. April 2025 (BAnz AT 02.04.2025 B7) temporär anzupassen.

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Im Auftrag 

gez. (Thorsten Schlotter) 

Anlage

Bekanntmachung AT 02.04.2025 B7 vom 11. März 2025